Rechnung mit Zahlungsziel "14 Tage netto" - nach wie vielen Tagen kommt die erste Mahnung?
Hallo,
habe eine Rechnung bekommen welche ich aber erst nächstes Monat zahlen möchte. Das Zahlungsziel lautet 14 Tage netto. Die Rechnung wurde am 04.11.2015 ausgestellt, wäre also am 18.11.2015 fällig. Wann kommt also die erste Mahnung? Mir ist es egal wenn ich Mahnspesen zahlen muss ich will die Rechnung einfach nur nächstes Monat zahlen.
10 Antworten
Hallo,
wann die erste Mahnung kommt, hängt oftmals vom Gegenüber ab, das ist dann oftmals nach drei Wochen. Zahlst du direkt am 1. müsstest du also die Mahnkosten einfach mittragen. Danach käme die zweite Mahnung und das wird teuer. Allerdings wird man nach der zweiten Mahnung nicht so gern an dich weiterverkaufen wollen!
LG Shoshin
kommt auf die buchchaltung des rechnungsstellers an. in meiner firma würde bereits am 20. ein zahlungserinnerung rausgehen.
Das bestimmt der Rechnungsausteller. Er kann eine beliebige Frist setzen.
kommt immer auf die kundenbeziehung an. bei einem guten kunden ist man wohl etwas entgegenkommender als bei einem kunden der nur einmal im jahr etwas kauft.
Theoretisch kann die Mahnung am 19. November eintreffen. Es gibt aber auch Firmen, die mahnen erst nach 4 Wochen. Wann die Mahnung kommt, kann nicht beantwortet werden. Das hängt vom Rechnungsaussteller ab, wann er mahnt.
Warum rufst du die Firma nicht an und sagst, du bezahlst Anfang Dezember? Die meisten Firmen lassen sich problemlos darauf ein. Dann bekommst du gar keine Mahnung.
Sind die auf Zack, stellen sie morgens am 19. fest, dass kein Zahlungseingang da ist und los gehts.
Ich kenne oft, dass dann innerhalb von 7-14 Tagen gezahlt werden soll. Mit Pech bist Du dann also schon im 2. Mahnlauf.
Ich würde dort anrufen, vielleicht lässt es sich verzögern. Ist aber nicht gesagt.
Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tage fällig. Am 23.11.2015 nachmittags würde ich die Mahnung absenden, da dann selbst eine Verzögerung der internen Buchung des Geldeingangs nicht mehr gegeben ist. Sollte bei dir der 18.11 ein Feiertag sein, so verlängert es sich um einen Tag.
Denke daran, es bedarf in deinem Fall keiner Mahnung mehr sondern kann gleich den rechtlichen Weg gehen. In der Regel wird aber noch mal angemahnt bis 7 Tage Frist.
Denke daran, es bedarf in deinem Fall keiner Mahnung mehr sondern kann gleich den rechtlichen Weg gehen.
Nicht korrekt. In diesem Falle braucht man schon eine Mahnung um Verzug auszulösen. Die Ausnahme greift nur, wenn der Zahlungszeitpunkt bereits bei Vertragsschluss kalendarisch bestimmt wird. Sieht hier nicht danach aus
Sieht hier aber mehr als so aus! Bitte erst lesen und dann nachdenken!
Und wo siehst du das in der Frage? Antworte doch mal substanziell, anstatt hier herum zu motzen
Die Rechnung gehört NICHT zum Vertrag.
Ein Zahlungsziel auf der Rechnung reicht definitiv NICHT aus, um gegenüber einem Verbraucher den Verzug zu begründen.
Franneck hat daher Recht. Bitte informiere dich vorher.
Und bei der Zahlungserinnerung wäre dann welche Frist als Zahlungsziel?