Mahnung erhalten, Rechnung aber ziemlich sicher bezahlt?

6 Antworten

Wenn sie einen eingezahlten Betrag nicht zuweisen können, können sie dich auch nicht fragen - da bist du klar in der Bringschuld. Die können schlecht an alle 2500 oder mehr säumigen Zahler eine Rundpost schicken mit den Worten "wir haben 5 nichtuzweisbare Zahlungen, wer von euch war das....?"

Doppelt bezahlte Rechnungen, die sie zuweisen können werden im Buchhaltungssystem als Guthaben verbucht, da brauchst du dir auch keine Sorgen zu machen, falls du jemals was doppelt zahlst.

Wenn du keine Quittung hast und das Geld bar am Schalter einzahlst wird es schwierig - Nachforschungen sind kostenpflichtig - geh zur Post und schildre das Problem.

Wenn sie einen eingezahlten Betrag nicht zuweisen können, können sie dich auch nicht fragen - da bist du klar in der Bringschuld. 

Ich hatte das damals über Mobile Banking bezahlt. Als 1:1 den EZ eingescannt. Die müssen doch irgendwas machen mit dem Geld, das irgendwo herum schwirrt..

Vielen Dank. Ich werde es bei der Post versuchen.

@JellyBeanii

Veilleicht hat es beim Scannen eine Zahl nicht richtig genommen, kann passieren - ich weiss nicht, wie es in Deutschland ist, aber bei uns (Schweiz) ist es nicht möglich, bei einer falschen Einzahlungsscheinnummer den ürsprünglichen Auftraggeber herauszufinden - da heisst es nur warten, bis sich der Einzahler meldet - der meldet sich dann, wenn die Mahnung bei ihm hereinkommt.

@JellyBeanii

also überweisen? Einfach Kontoauszüge checken?

@SamaMoldo
Veilleicht hat es beim Scannen eine Zahl nicht richtig genommen, kann passieren

Ist möglich ja. Obwohl ich das eigentlich immer überprüfe.

Ich wohne auch in der Schweiz und habe auch schon in der Buchhaltung gearbeitet. Da man eigentlich sieht, von welchem Konto das Geld kommt, war es für uns selten ein Problem, Zahlungen zuzuweisen, die nicht automatisch zugewiesen wurden.

Aber was solls. Bei der KK scheint dies wohl nicht zu funktionieren.

@geheim007b

Das war das letzte Mal, als ich eine Mahnung erhalten habe. Dieses mal wurde es bar bezahlt.

@JellyBeanii

dann rede mit denen dass du das ganze im zeitraum X über den exakten Betrag Y als Barüberweisung eingezahlt hast... müssten sie ja dann finden (sind ja in der regel keine Runden summen). Falls sie das nicht tun, du dir aber 1000%ig sicher bist dass du gezahlt hast verweigere die Zahlung und teile ihnen das mit. Einem Mahnbescheid (falls zuerst gestellt) widersprechen und dann bei der darauf folgenden Zahlungsklage Einsicht in das Konto durch das Gericht verlangen... auf dem Kontoauszug der Bank müsste es ja sein. Solltest dir nur sicher sein dass wirklich bezahlt wurde, sonst kommen die Gerichtskosten auch noch auf dich zu.

@geheim007b

Ich werde es jedenfalls mal versuchen. Vielen Dank.

Wenn du bar eingezahlt hast, wird es wohl schwierig werden, das nachzuvollziehen.

Hast du überwiesen, dürfte der Nachweis kein Problem sein, weil du einen Kontoauszug vorlegen kannst.

Du könntest die Post anschreiben und denen mitteilen, wann du die Rechnung an die KK bezahlt hast und wie hoch der Betrag gewesen ist. Vielleicht ist man bei der Post bereit, Nachforschungen anzustellen, was aber nicht sicher ist, dass sich die Post darum bemüht.

Überlege, wann die Zahlung erfolgt sein könnte. Je genauer du ein Datum angeben kannst, desto leichter lässt sich überprüfen, ob ein Geldtransfer in der Rechnungshöhe stattgefunden hat.

Hast du den Verwendungszweck vergessen anzugeben, dann kann die KK den Betrag nicht verbuchen. Du wirst dann nochmals die Rechnung begleichen müssen.

Ich hebe mir alle meine Kontoauszüge über einige Jahre auf. Kopiere mir die Überweisungsträger und habe somit immer einen Nachweis darüber, was ich bezahlt habe. Sodann mir keiner kommen und sagen, da wäre noch eine Rechnung zur Zahlung offen.

Wenn es eine Bareinzahlung war lässt sich das wohl nur sehr schwer nachvollziehen. Du kannst zwar mal nachfragen aber große Chancen sehe ich nicht.

"diese Rechnung haben wir jedoch bei der Post einbezahlt"

Warum nicht überwiesen? Den einzigen Beweis den du unmittelbar erbringen kannst ist, dass du diesen Einzahlungsbeleg vorlegst.

Ansonsten: Schreib denen, dass du am Tag X den Betrag in Höhe von Y mit dem Verwendungszweck Z eingezahlt hast auf das Konto K wo du das eingezahlt hast.

Dort müsste ja der Betrag an dem Tag als bisher nicht zugewiesener Betrag zu finden sein. Ansonsten wirst du es auf ein Mahnverfahren und eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen müssen, in dem ggf. die Krankenkasse dem Gericht Einblick in das Konto geben muss. Restrisiko besteht, oder du überweist den Betrag.

"Gehe davon aus, dass sie bezahlt sein müsste", ist ein bisschen wenig. Wenn du es nicht nachweisen kannst, musst du wohl erneut bezahlen.