Stadtwerke und Mahngebühr?

8 Antworten

Bei Energieabschlägen wie bei Miete oder Ratenzahlungen gilt, dass es keine Fristen gibt. wobei vorher aber geklärt sein muss, wann die zahlungen fällig werden..

wenn du bezahlt hattest bevor die Mahnung kam, würde ich versuchen, zu fragen, ob man dir die gebühren erlässt...

lg, Anna

In § 17 der AGBs steht nichts von einem Zahlungsziel, sondern es ist sofort fällig.

Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Grundversorger angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsauf forderung fällig.

Die Zahlungsaufforderung hast Du ja schon nach Vertragsabschluß bekommen.

AGB

Zahlungsziel ist das, was du Vereinbart hast. Normalerweise ist das Zahlungsziel der 1. eines Monats. Ist das Geld am 1. nicht da, haben die das Recht die Mahngebühr einzutreiben. Alles andere ist Kulanz.

14 Tage reicht eigentlich immer. Ich denke man will Dich dazu bringen am Lastschriftverfahren teilzunehmen.

Das komische an der Web-Seite von EVI ist: Ich finde keine AGBs in denen man ein Zahlungsziel nachlesen könnte. Wenn es die wirklich nicht gibt, gilt der §271 des BGB. danach musst Du mit Beginn der Lieferung (also ab dem 1. des Monats) Zug um Zug zahlen.

Das, was Du denkst, scheint mit den Geschäftsbedingungen der Stadtwerke nicht einher zu gehen.

Kannst ja mit den Stadtwerken vereinbaren, daß Dein Zahltag der 10. eines Monats sein soll.