Rechnung in Fremdsprache?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Meiner Meinung nach gibt es keine Vorschrift, dass Rechnungen auf Deutsch formuliert werden müssten. Meine Wahl wäre allerdings auch eine zweisprachige Variante.

Nachdem die USA bis jetzt noch nicht der Europäischen Union beigetreten sind kannst Du auf die Steuernummer Deines Kunden verzichten.

Da solltest du dich bei deinem Steuerbüro beraten lassen.

Zweisprachigkeit ist nicht verboten.