Darf man vor Erhalt der Steuernummer schon arbeiten?

1 Antwort

Also du darfst keine Rechnung schreiben ohne eine Steuernummer anzugeben. Wenn du jetzt aber die Rechnung so schreibst dass man davon ausgehen kann dass du die Leistung im Mai erbracht hast, dann hat das Finanzamt wenig Grund das genauer zu prüfen. Du darfst ohne Steuernummer arbeiten, nur eine Rechnung darfst du für diese Arbeit nicht schreiben!

Fragender1992 
Fragesteller
 30.09.2014, 22:30

Herzlichen Dank schon einmal! Allerdings verhält es sich so, dass ich meine Rechnung so schreiben muss, dass da steht "verdient von Januar bis Mai", weil das sonst wieder nicht passt, um unter dem monatlichen Betrag zu bleiben, um familienversichert zu sein... Gibt es da Probleme mit dem Finanzamt? Wie gesagt, ich habe zwar schon im Januar angefangen, aber bis zum Erhalt meiner Steuernummer keine Rechnung geschrieben und kein Geld erhalten ...

PatrickLassan  01.10.2014, 09:24
@Fragender1992
Gibt es da Probleme mit dem Finanzamt?

Darüber würde ich mir keine Gedanken machen, wichtig ist nur, dass du deine Einkünfte vollständig in der Steuererklärung angibst. Das Finanzamt bekommt Rechnungen erst bei einer Betriebsprüfung zu sehen.

Fragender1992 
Fragesteller
 01.10.2014, 15:59
@PatrickLassan

Alles klar! Danke danke für den Kommentar! Allerdings muss ich wahrscheinlich die Rechnungen an die Krankenkasse schicken, um familienversichert zu bleiben. Die brauchen aber auch noch den Bescheid vom Finanzamt :s Dann steht also auf der ersten Rechnung von Juni "verdient in Januar und Februar" und das Schreiben vom Finanzamt mit der Steuernummer ist vom Juni... Heieiei als Jungspund kennt man sich da wirklich nicht aus. Meinen Sie das geht?