Bewirtungskosten für Bauhelfer geltend machbar?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Bewirtungskosten sind m.E. Eure Privatsache, und haben daher zurecht nichts in einer EÜR zu suchen. Bei den Werkzeugen ist es ähnlich, da die nach Einbau für den gewerblichen Zweck nicht mehr notwendig sind. Und da man nach allgemeinder Lebenserfahrung davon ausgehen kann, dass sich Werkzeug im seltensten Fall nur für eine bestimmte Einsatzvariante nutzen lässt, ist auch dies korrekterweise nicht zu beachten. Anders verhielte es sich wohl nur, wäre für den gewerblichen Zweck zwingend ein bestimmtes Werkzeug(set) nötig, dass es z.B. nur beim Hersteller dieser PV-Module gibt. Aber davon dürfte hier nicht auszugehen sein.

Naja, ich würd es da eventuell mal im Einspruchsverfahren versuchen. Der Verkauf von Strom macht Dich zu einem Gewerbetreibenden. Wir haben dann Bewirtungskosten als Betriebsausgaben, die eigentlich abzugsfähig sein müssten. Du musst bei Bewirtungkosten halt festhalten: Ort, Tag, Teilnehmer, Anlass und Höhe der Kosten.

Strittig ist dann nur, ob es sich dabei nicht um Anschaffungskosten der Anlage handelt, welche abgeschrieben werden müssten.

Freiwillige Mithilfe ist übrigens nie Schwarzarbeit und auch keine eventuelle.

das ist Privatvergnügen, eure Gäste zu bewirten. Nach neuesten Gesetzen seid ihr wohl auch sehr knapp an " eventueller Schwarzarbeit" vorbeigeschrammt

Freundschaftsdienste als Schwarzarbeit? Das wird ja immer besser. Die haben von uns wirklich keinen Cent bekommen. Wir helfen uns oft gegenseitig.

Danke für die schnelle Antwort

@nixfix

darum geht es nicht. jeder hilft sich gegenseitig, aber da irgendwann mal jeder auf dem Bau erklärt hat, dass das ein Freundschaftsdienst ist, sind die Maßstäbe hierfür sehr hoch angesiedelt.