Rechnung doppelt so hoch wie Angebot

2 Antworten

Wenn die Arbeiten preislich den Angebotspreis in erheblicher Höhe überschreitet, hätte die Firma das dem Auftraggeber mitteilen müssen.

Das Angebot sollte entweder als Komplettpreis gelten, oder aber die einzelnen Arbeitspositionen enthalten und dazu die Preise.

Genau können wir nicht sagen, ob es sich um ein Komplettpreisangebot handelt, oder evtl. ein Vermerk ersichtlich ist, dass gewisse Leistungen zusätzlich in Rechnung gestellt werden, weil wir das. Angebot nicht kennen.

Ich würde diese Rechnung zunächst nicht komplett bezahlen. Würde die Firma fragen, warum nicht alle Positionen im Angebot enthalten sind ? Billig anbieten um an einen Auftrag zu kommen und dann den Kunden massiv in die Tasche zu greifen, halte ich für unseriös.

Eine Firma die derartige Arbeiten ausführt weiss, was zu machen ist und kann das Angebot entsprechend erstellen. Als Laie ist man in den seltensten Fällen in der Lage beurteilen zu können, was an Einzelleistungen zu erbringen ist.

Für mich wäre so ein Vorgang ein Grund gegen die Firma zu klagen. Freilich abhängig davon, was im. Angebot vereinbart ist.

War es denn ein Kosenvoranschlag oder war es ein Festpreis? Wenn der Preis, der von Anfang an genannt wurde KEIN Kosenvoranschlag war, dann wäre er in dem Fall auch bindend. War es ein Kosenvoranschlag, dann kann er abweichen, allerdings ist da auch nur ein bestimmter Spielraum möglich, den ich aber nicht mehr im Kopf habe. Das müsstest du mal recherchieren.