Rauchmelderkontrolleure in Wohnung lassen?

6 Antworten

Da wird Person A wohl auf Dauer nicht drumherumkommen. Vermieter sind verpflichtet Rauchmelder zu installieren, ergo unterliegen sie auch deren Kontrolle.

Person A kann den Rauchmelder selber kontrollieren

Das kann ich auch..zumindest auf dem Papier!

Wenn sie sich ständig widersetzt..ob das zu einer Kündigung führen kann (??), entzieht sich meiner Kenntnis!

Ist eine jährliche Wartung der Rauchmelder nötig, muß Person A, die vom Vermieter dazu beauftragte Person in die Wohnung lassen.

Person A will ihr Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wahrnehmen und niemand Fremden in ihre Wohnung lassen.

Im Prinzip richtig. Allerdings hat der Vermieter, oder eine von ihm beauftragte Person, das Recht die Wohnung aus wichtigem Grund, u. a. zu Wartungsarbeiten, zu betreten.

Vorsicht falls sich jemand meldet und sagt er sei von der Feuerwehr und müsse die Rauchmelder prüfen! Das ist Schwindel.

Dann wird Person A wegen fortgesetzter Vertragsverletzung fristgerecht gekündigt.

Wenn die Welt so einfach wäre...

Natürlich könnte man sagen, wäre doch ganz einfach, der Mieter kontrolliert selbst und unterschreibt ein Formular. Das Problem ist jedoch das Gesetz, das vorschreibt, dass der Vermieter für die Funktionsfähigkeit verantwortlich ist und diese regelmäßig zu überprüfen hat.

Wenn der Rauchmelder mal gebraucht wurde und Person A ist wegen Rauchvergiftung abgenippelt, weil der Rauchmelder nicht funktioniert hat, wird der Vermieter verantwortlich gemacht, da er nicht selbst kontrolliert hat, sondern sich auf die Angaben seines Meiters verlassen hat. Person A kann nichts mehr dazu beitragen und der Vermieter hat keine Chance, sich gegen den Vorwurf zu wehren.

anitari  17.08.2016, 17:47

Ich verweise mal auf den Begriff

Rauchmelderkontrolleure

in der Überschrift.

So was gibt es nicht. Bekannt ist das sich Leute als solche ausgeben um sich so, unberechtigt, Zutritt zur Wohnung zu verschaffen.

bwhoch2  17.08.2016, 18:10
@anitari

Das wird hier nicht gemeint sein, sondern wirklich die Person, die einmal jährlich die Rauchmelder kontrollieren soll. Sei es der Vermieter, die Hausverwaltung oder von einer Abrechnungsfirma. Die Person, die da kommen wird, wird sich schon entsprechend ausweisen und vorher ankündigen.

Hier geht es lediglich um ein Prinzip:

Person A will ihr Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wahrnehmen und niemand Fremden in ihre Wohnung lassen.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist immer dann gegeben, wenn sich niemand gewaltsam, durch List oder auf andere Art unberechtigt Zutritt zu einer Wohnung verschafft, sondern nach Anmeldung eingelassen wird bzw. eingelassen werden muss.

Es kann jedoch verschiedene Gründe geben, wo die Wohnung durch Fremde betreten werden muss. Beispielsweise, wenn Schäden aufgetreten sind, wenn nach einer Kündigung und zum Verkauf Besichtigungen erforderlich sind und natürlich auch dann, wenn gesetzliche Pflichten erfüllt werden müssen, wie z. B. die Rauchmelderkontrolle.

Es geht um die Wartung der RM. Dazu gehört die Funktionsprüfung und evtl. Wechsel der Batterie / des Akkus. Der Mieter ist zur Duldung verpflichtet. Weigert er sich, kann das letzten Endes zur Kündigung des MV führen.

Hier ein Link, der Deine Frage beantwortet. Die Rauchmelderpflicht wurde / wird sukzessive in den einzelnen Bundesländern eingeführt. Ergo ist die Gesetzgebung dazu Ländersache. Ebenso gibt es Unterschiede hinsichtlich der Wartung. In einigen Fällen kann es also der Mieter sein.

Du musst Dich an die Regelungen Deines Bundeslandes halten (bzw. A) und natürlich schauen, ob es im Mietvertrag dazu explizite eine Vereinbarung gibt.


http://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/gesetzgebung/wartung/zustaendigkeit/