Qualifikationsvertrag mit Unternehmensbindung

2 Antworten

Es ist rechtens, dass dein Arbeitgeber bei Zahlung der Fortbildungskosten eine Unternehmensbindung fordert. Ob 5 Jahre zu lang sind, müsstest du mit einem Fachanwalt besprechen. Das hängt vom Einzelfall ab. Allerdings sind investierte 10.000 € schon kein Pappenstiel. Ist doch verständlich, dass der AG nicht möchte, dass du anschließend gleich den Job wechselst!

Wenn du die Ausbildung gar nicht möchtest, hättest du diesen Vertrag nicht unterzeichnen und die Chance einem anderen überlassen sollen...

Was in so einem Vertrag drinsteht, ist erstmal den Vertragspartnern überlassen (also deinem Unternehmen und dir). Ausnahmen gibt es nur, wenn Regelungen rechts- oder sittenwidrig sind. Die Regelung, die du hier erwähnst, ist grundsätzlich erstmal weder rechts- noch sittenwidrig. Dein Unternehmen ermöglicht dir eine kostenlose Weiterqualifikation, wenn du anschließend noch mindestens fünf Jahre im Unternehmen arbeitest.

Der Vorteil für das Unternehmen ist, dass es dich als Mitarbeiter noch für eine Weile sicher behalten kann (du könntest sonst ja auch den Arbeitgeber wechseln). Dein Vorteil wäre die zusätzliche Qualifikation, die du ja auch nach Ablauf der fünf Jahre weiter nutzen kannst (das Unternehmen aber nicht mehr, wenn du danach den Arbeitgeber wechselst). Dass dein Unternehmen sich die Qualifikationskosten von dir ersetzen lassen will, wenn du deinen Teil des Vertrags nicht einhalten würdest, dürfte sich im normalen Bereich bewegen.

Dein Unternehmen kann alleine noch keinen Vertrag mit dir schließen, dazu musst du den Vertrag schon selbst noch mit unterschreiben. Wenn du unterschrieben hast, ohne diese Qualifikation zu wollen, macht das den Vertrag nicht gleich ungültig. Der Vertrag bleibt erstmal weiterhin bestehen (Juristen kennen dafür den Rechtsgrundsatz "pacta sunt servande" oder "Verträge sind einzuhalten"). Du könntest nur innerhalb der vertraglichen Kündigungsfrist den Vertrag kündigen oder dich mit deinem Unternehmen auf andere Weise einigen (z.B. durch einen Aufhebungsvertrag für diesen Qualifikationsvertrag). Wenn du in dieser Situation steckst und raus willst, solltest du dich für Einzelheiten an einen Anwalt oder an eine zuständige Gewerkschaft werden.

winterschmacht  02.09.2011, 19:36

"pacta sunt servandA"