Quad driften- auf Privatgelände?
Hallo Leute,
habe mal eine kleine frage....
Waren heute mit Kumpel mit unseren Qauds unterwegs und auf dem Rückweg haben wir ein großes, leeres, leicht mit Gras bewachsenes Gelände entdeckt. Dort haben wir einbisschen, um die neuen Quads auszuprobieren, gedriftet. Und weil es kein Asphalt war, sind natürlich auch Spuren geblieben...
Als wir dann wieder losfahren wollten, kam ein Kerl mit dem Auto auf uns zugerast und schrie uns an, Privatgelände.....Anzeige...Polizei....! (Gelände gehört einer Messehalle, ohne Zaun oder Absprerrungen) Wir haben natürlich den Fehler eingesehen......dann standen wir alle 3 erst mal paar minuten ruhig. Dann sagte der Kerl, er würde sich mit seinem Chef morgen darüber unterhalten. Kennzeichen kennt er ja, ansonsten Anzeige.
Jetzt möchte ich wissen,
was erwartet mich denn? Spielen Zeugen von beiden Seiten irgendwelche Rolle?
3 Antworten
Zivilrechtlich auf jeden Fall § 823 BGB, strafrechtlich evtl. § 303 StGB.
Die "Spurenlage" ist ziemlich eindeutig; was willst Du da mit Zeugen erreichen? Dass um das Grundstück kein Zaun o.ä. war, macht es nicht gemeinfrei, zumindest nicht in Hinblick auf solche Aktionen.
Das was Ihr gemacht habt ist höchstens Hausfiredensbruch, wenn euch dort etwas passiert wäre hätte der Besitzer ein Problem, Er sollte einen Zaun ziehen und ein schloss an die tür machen oder ans Tor weil dann kannman schon von einbruch reden. Ihr solltet aufpassen, Warscheinlich wäret ihr mit einer Verwahnung davon gekommen aber wenn ihr einmal en Platzverweis bekommen habt müsst ihr nochmehr aufpassen weil bein nächstenmal wird nichtnur ein Platzverweis dann kann es zu einer anzeige kommen.
Gruß Passo2012
Danke für die rasche Antwort!
Noch mal zum Gelände, es befindet sich im Industriegebiet. Wenige Meter von der Autobahn. Nein, kein Zaun, keine sonstigen Hindernisse zwischen Straße und Gelände...jederzeit rein & raus. Keine Anwohner die sich belästigt fühlen... Nur spuren von meinem Quad und aufgewühlter Erde. Kann er alleine mir überhaupt was machen?
Das ist leider alles ziemlicher Quatsch.
Strafrechtlich fällt da eigentlich nichts ins Gewicht, aber für den "Schaden" haftet ihr schon, bzw. seid für die Beseitigung verantwortlich. Da es sich aber um Industriegelände und keine Golfplatz gehandelt hat, wird da wohl auch der Chef nicht so böse sein.