Probezeit obwohl ich vorher schon geringfügig beschäftigt war?

3 Antworten

Die Probezeit im neuen Vertrag ist für dich unschädlich, da der Kündigungsschutz auf die Dauer des Beschäftigungsverhältnis abstellt und nicht auf den neuen Vertrag.

Wenn du also schon vorher min 6 Monate dort tätig warst, ist die Vereinbarung der Probezeit zwar zulässig aber unschädlich für dich im Bezug auf die Kündigungsfristen - es gelten die Vorschriften des KSchG uneingeschränkt für dich. Die Vorschriften für eine Probezeit können längstens für die Dauer von 6 Monaten ununterbrochener Betriebszugehörigkeit vereinbart werden, danach ist es nicht mehr anwendbar.

Ich seh da kein Problem.

Eine Probezeit ist nix anderes als eine Möglichkeit das Arbeitsverhältnis mit einer kürzeren Kündigungsfrist zu beenden. Allerdings geht das nur bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu 6 Monaten.

Danach ist keine kürzere Frist mehr möglich und wenn der Betrieb mehr als 10 Vollzeitbeschäftigte hat greift auch das Kündigungsschutzgesetz.

Selbst wenn eine Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart ist wird Dein AG keinen "Nutzen" davon haben. Deine Betriebszugehörigkeit zählt schon ab der geringfügigen Beschäftigung wenn sie jetzt nicht für Wochen unterbrochen war.

Ob eine Probezeit für das neue Arbeitsverhältnis vereinbart werden kann, hängt von einigen Umständen ab:

Wie lange hat das geringfügige Beschäftigungsverhältnis gedauert? Besteht es noch oder war es befristet (Du schreibst, Du "warst" geringfügig beschäftigt)? Gab es dabei eine Probezeit und wenn ja; wie lange? Ist das angebotene Vollzeitarbeitsverhältnis befristet oder unbefristet?