Probezeit bei "Versetzung"
Hallo, ich bin neu hier und hoffe, dass ich alles richtig gemacht habe :) wenn nicht, seit bitte gnädig mit mir :D
Also nun zu meiner Frage.
Ich arbeite seit 8 Monaten in der Ausländerbehörde einer großen Landesverwaltung. Mein Arbeitsverhältnis mit der Landesverwaltung ist unbefristet und die Probezeit von 6 Monaten demnach auch abgeschlossen.
Ich möchte mich nun innerhalb der Behörde bewerben. Also ich würde bei der Landesverwaltung angestellt bleiben. Wäre dann ein Wechsel von der einen Abteilung in eine Andere.
Meine Frage ist nun, ob es eine neue Probezeit geben würde?
Wäre cool, wenn ihr mir helfen könntet.
Danke
Viele Grüße, Arnautovic88
6 Antworten
Hallo,
eine Versetzung innerhalb der gleichen Firma, Betrieb, Behörde bedingt in keinem Fall eine erneute Probezeit. Der Arbeitgeber hatte ja genug Zeit gehabt, sich ein Bild vom Arbeitnehmer zu machen. Anders kann es aussehen, wenn es sich ausschließlich darum handelt, ob man für die neue Stelle geeignet ist, da kann der Arbeitgeber eine Probezeit verlangen. Diese Probezeit wäre dann aber nur eine Versetzung auf Probe. Das heißt, wenn Du Dich dort nicht bewährst, dann gehst Du einfach wieder zurück auf Deinen jetzigen Arbeitsplatz.
Wenn sich an sich am Arbeitsverhältnis nichts ändert, dann dürfte da keine neue Probezeit auf Dich zukommen. Ist ja lediglich ein Wechsel in eine andere Abteilung. Handelt es sich in der neuen Abteilung jedoch um einen komplett neuen Job und Du musst erst nochmal ausgebildet werden, so kann es sein, dass ein neuer Dienstvertrag zustande kommt. Hier kann die Probezeit dann wieder von vorn beginnen . allerdings halte ich die Möglichkeit für eher unwahrscheinlich.
Wenn du innerhalb der Behörde wechselst, gilt die Probezeit als bereits abgeleistet. Selbst Wechsel in eine andere Dienststelle im öffentlichen Dienst bleibt immer noch der gleiche Arbeitgeber.
Auszuschließen ist eine Probezeit in der neuen Abteilung nicht.
Genaueres sollte der Personalrat dazu sagen können.
also es würde wenn es klappt der gleiche Arbeitgeber bleiben - es wäre dann von der Ausländerbehörde zum Ordnungsamt - aber weiterhin der gleiche Arbeitgeber.
Danke für die Antworten