Probezeit / Kündigung, ist das Arbeitsverhältnis dann sofort beendet?

4 Antworten

Auf das Arbeitsverhältnis bei den Johannitern ist ein Tarifvertrag anzuwenden, die Arbeitsvertragsrichtlinie Johanniter AVR-J.

Der Tarifvertrag schreibt für die Probezeit eine Kündigungsfrist von "2 Wochen zum Ende eines Kalendertages" vor (AVR-J § 34 Abs. 3), das entspricht also der Kündigungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 622 Abs. 3.

Mit dieser Frist (die eine Mindestfrist ist) kann noch am letzten Tag der Probezeit gekündigt werden.

Wenn Du das Arbeitsverhältnis kurzfristiger beenden willst, bist Du darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber einem Aufhebungsvertrag zustimmt, mit dem es zu jedem beliebigen Zeitpunkt (auch sofort) beendet werden kann.

Die Kündigung muss zwingend schriftlich ausgesprochen werden. Die Kündigungsfrist beginnt am Tag des Zugangs der Kündigung beim Arbeitgeber.

Handelt es sich um ein Ausbildungsverhältnis zu einem Beruf in der Kranken- und Gesundheitspflege (da beträgt die Probezeit ebenfalls 6 Monate), kann die Kündigung in der Probezeit (von beiden Seiten) fristlos ausgesprochen werden (Pflegeberufsgesetz PflBG § 22 Abs. 1).

Wenn es sich um einen Arbeitsvertrag kannst, dann beträgt auch in der Probezeit die Kündigungsfrist 14 Tage.

Sofern es sich doch um einen Ausbildungsvertrag handelt, kannst du in der Tat von einer Sekunde auf einer Sekunde kündigen.

Wenn Du keinen Tarifvertrag mit anderem Wortlaut der Vereinbarung hast, bist Du in der Probezeit an eine Kündigungsfrist von 14 Tagen ab dem ersten Folgetag nach Zugang der schriftlichen Kündigung bei Deinem Arbeitgeber zur Weiterarbeit gebunden im Rahmen einer ordentlichen / fristgerechten Kündigung innerhalb der Probezeit gebunden.

Nachtrag :

hier bezogen auf Deine Fragestellung und dem Bezug auf einen Arbeitsvertrag .

Hallo

In der Probezeit in der Regel sofort, aber schau in deinen Vertrag. Von deiner Seite aus gibt es i.d.R. eine kurze Frist. Dein Arbeitgeber braucht einige Tage, um umzuplanen etc....

Auch in der Probezeit eines Arbeitsverhältnisses ist die gesetzliche oder vertragliche Frist einzuhalten.

Lediglich in der Probezeit eines Ausbildungsverhältnisses kann fristlos gekündigt werden!

... jedenfalls nach deutschem Recht.