Probezeit bei ROT noch Angehalten aber nach der LINIE!

5 Antworten

Kommt daruf an, wenn ihr Glück habt,bei den Fotos schon gestanden seid ist es ev. nur ein Haltelinienverstoß, da sind die Sanktionen deutlich geringer. Wenn ihr erst im "geschützen Bereich der Ampel" zum Stehen gekommen seit winkt u.U. das Fahrverbot. Bei 2 Fotos sind leider meistens beide Bereiche tangiert.

simico 
Fragesteller
 09.01.2015, 02:05

also wir standen so das ich noch die Ampel sehen konnte über mir obs grün geworden ist. beim ersten weis ich nicht mehr genau war im schock passiert uns zum erstenmal im leben :D. aber beim 2mal weiss ich auf jeden fall das wir standen

Ob es geregnet hat ist völlig egal.

Und wenn er vor der Haltelinie bei gelb angehalten kann, wie kann er stehend die Haltelinie überfahren haben? Da stimmt was an deiner Beschreibung nicht.

Weiter schreibst du, dass er auf der Haltelinie bzw dahinter anhielt. Was denn nun? Anscheinend ist er hinter der Haltelinie zum stehen gekommen, und anscheinend dabei so weit in den Kreuzungsbreich eingefahren, dass es ein Rotlichtverstoß war, sonst hätte es nicht geblitzt.

Die einzig wichtige Angabe machst du in dem ganzen Durcheinander nicht: Fuhr er noch, als es ein zweites mal geblitzt hat?

simico 
Fragesteller
 10.01.2015, 03:20

nein nein wir haben versucht zu bremsen war noch gelb und rollend sind wir über der Linie angehalten dann 1. Blitz dann als wir auf der linie anhilten der 2. Blitz.. Ich konnte noch die Ampel betrachten obs grün wurde :D also soweit sind wir auch nicht gefahren aber wie gesagt . Auf der halte linie :S

Wenn ein Blitz ausgelöst wurde, wurde die Kontaktschleife im Boden mit den Rädern berührt. Das passiert grundsätzlich erst dann, wenn die Ampel auf ROT steht, nicht schon bei GELB. Gelb heisst, Kreuzung freimachen. ROtT heisst halten und zwar vor der Kontaktschleife. Wenn man deine Frage richtig verstehen will, war es so, dass der Fahrer nicht schlüssig war, ob er noch weiterfahren soll oder nicht. Die Ampel wechselte auf Gelb und in diesem Moment bremste er, aber nicht ausreichend stark und das Fahrzeug rollte bei der Rotphase über den Kontaktstreifen und löste somit den Blitz aus. Ich würde da abwarten, ob etwas von der Behörde kommt. Das wäre schon als Rotlichtverstoss zu werten. Ganz genau kann man aufgrund deiner etwas unklaren Beschreibung des Vorgangs, nur Vermutungen anstellen.

So wie Du das beschreibst, seid ihr mit den Vorderrädern, die über dem Strich standen, zum Stillstand gekommen. Sodass das zweite Foto diese Tatsache belegen wird. Habe es einmal bei mir und einige Male bei Freunden erlebt, dass da nichts mehr kam.

simico 
Fragesteller
 09.01.2015, 12:18

Ich hoffe es, also wir standen auf jeden fall beim 2 Blitzer aber mit dem Po vor der Linie :D so das ich als Beifahrer noch sehen konnte das es grün wurde und wir weiter fahren konnten. aber halb während der Probezeit :(

ronnyarmin  09.01.2015, 16:09

Wichtig zu wissen wäre, ob die beiden Bilder bei stehendem Fahrzeug gemacht wurden. Sie schreibt zwar sehr viel mit widersprüchlichen Angaben, aber dazu schreibt sie nichts.

Nur keine Panik. Der 2te Blitz belegt, dass er stoppte. Beachte:

Die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten richtet sich gemäß § 31 Abs. 2 OWiG grundsätzlich nach der Höhe der Bußgeldandrohung. Für Verkehrssachen bestimmt § 26 Abs. 3 StVG eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Die Dreimonatsfrist gilt aber nur, solange wegen des Verstoßes weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate, § 26 Abs. 3 StVG.

Quelle: .radarfalle.de

simico 
Fragesteller
 09.01.2015, 01:56

nochmal auf deutsch für mich :D ein bisschen leichter erklärt bitte bitte :( was heißt das jetzt ?

StattWerbungEUR  09.01.2015, 01:59
@simico

Abwarten und Tee trinken.

Ich denke, da kommt nix auf Deinen Freund zu.

simico 
Fragesteller
 09.01.2015, 02:00
@StattWerbungEUR

toll, mit nem tee komme ich auch nicht weiter ich muss ne erleichternde antwort kriegen :S aber danke

StattWerbungEUR  09.01.2015, 02:02
@simico

Mein 2ter Satz ist ausschlaggebend. zwinker

Luftgitarre  09.01.2015, 02:32
@simico

Das heißt so viel wie: wenn in den nächsten 3 Monaten nix kommt (weil der Vlitzer nur halb funktioniert oder die Bearbeiter zu lahmarschig waren) ist es verjährt und kommt auch nix mehr.

Wenn du Glück hast, sieht der Bearbeiter am zweiten Bild, dass du ja angehalten hast. Wenn du Pech hast, wirst du wohl eine Zeit lang deinen Führerschein verlieren (1Monat?), Punkte kriegen, eine Probezeitverlängerung sowie zu einer Nachschulung müssen.

simico 
Fragesteller
 10.01.2015, 03:22
@Luftgitarre

also als es zum 2 x geblitzt wurde hilten aufff jedenn fall schon an :)