Chef will dass ich früher komme unbezahlt und Überstunden mache?

4 Antworten

Was Dein Chef in seiner Freizeit macht, ist unerheblich.

Ne Stunde eher als Rüstzeit..muss bezahlt werden.

Und insgesamt hat sich Dein Chef wie jeder andere AG auch an das Arbeitszeitgesetz zu halten.

Bist Du in einer Gewerkschaft? Die beraten Dich und helfen Dir.

Auch Dein Arbeitgeber hat sich an Gesetze zu halten!

In diesem Fall das Arbeitszeitgesetz!!

http://www.finanztip.de/arbeitszeitgesetz/

Melde das Vergehen, vielleicht ja auch anonym, an die Gewerbeaufsicht. Das kann für Dein Chef teuer werden!

Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich an einem Werktag nicht mehr als acht Stunden arbeiten (§ 3 Satz 1 ArbZG). Pausen zählen nicht dazu. Wer da­her mor­gens um 9 Uhr startet und abends um 17:45 Uhr den Be­trieb verlässt, hat acht St­un­den im Sin­ne des Gesetzes ge­ar­bei­tet, da eine 45 Mi­nu­ten lan­ge Mit­tags­pau­se abgezogen wird.

Pro Woche darf ein Arbeitnehmer nach dem Gesetz höchstens 48 Stunden arbeiten, und zwar für 48 Wochen im Jahr, da ihm gesetzlich mindestens vier Wochen Urlaub zustehen. Das Arbeitszeitgesetz geht also von einer maximalen Arbeitszeit von 2.304 Stunden pro Jahr aus.

Zehn-Stunden-Tag - In besonderen Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber den Arbeitstag auf maximal zehn Stunden verlängern. Diese Zehn-Stunden-Grenze darf keinesfalls überschritten werden. Daraus ergibt sich eine vorübergehend zulässige maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden.

Der Arbeitgeber muss die längere Arbeitszeit ausgleichen, indem er darauf achtet, dass der Arbeitnehmer in der Folgezeit weniger arbeitet. Im Ergebnis dürfen Mitarbeiter innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden arbeiten.

Diese Höchstgrenzen gelten auch, falls es in der Firma mal eng wird, weil mehrere Mitarbeiter krank sind oder Stellen nicht besetzt sind.

Dokumentationspflicht - Der Arbeitgeber muss aufzeichnen, falls ein Arbeitnehmer länger arbeitet als erlaubt (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Das soll die Kontrolle der Aufsichtsbehörden erleichtern, ob der Arbeitgeber darauf geachtet hat, dass die Überzeiten auch wie vorgesehen ausgeglichen werden. Ein Unternehmen mit Arbeitszeiterfassung tut sich da deutlich leichter.

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag?

Unbezahlt arbeiten geht gar nicht, dokumentiere alle Arbeitsstunden, die du für die Firma aufbringst und verlange einen entsprechenden Ausgleich (z.B. freie Tage, mit denen du deine Überstunden ausgleichst).

Dein Arbeitgeber muss sich daran halten, was in deinem Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Niemals auch nur eine Minute unbezahlt arbeiten