Pro und Contra für die Abschaffung von Verjährung bei Mord (nach Schweizer Recht )?

6 Antworten

In Deutschland verjährt Mord glücklicherweise nicht.

In der Schweiz (und ganz allgemein) finde ich es sogar sehr bedenklich, für Mord eine Verjährungsfrist zuzulassen und ein solcher Missstand wäre eigentlich zu beseitigen.

Denn vor 40 Jahren bspw. standen den Ermittlern und der Gerichtsmedizin noch nicht diese technischen Möglichkeiten zur Verfügung, die man heute zur Verbrechensaufklärung hat.

Dass jemand, der einem anderen Menschen vorsätzlich und gewaltsam das Leben genommen hat, schon durch das Gesetz eine Möglichkeit eingeräumt bekommt, völlig ungeschoren davonzukommen, nur weil man ihn nicht in einem begrenzten Zeitfenster fassen konnte, das steht für mich im völligen Widerspruch gegenüber jeglichen Vorstellungen und Ansprüchen von Gerechtigkeit.

Für Tötungsdelikte sollten generell keine Verjährungsfristen zugelassen werden.

Denn auch in Deutschland gibt es Verjährungsfristen für Tötungsdelikte, die juristisch NICHT als Mord bewertet werden.

Und der Grad zwischen Mord und Totschlag kann manchmal sehr gering ausfallen und von der Auslegung des jeweiligen Richters abhängig sein. Und damit kann sich auch schon entscheiden, ob jemand nach 30 Jahren erfolgreicher Flucht, sich wieder vollkommen sorglos und unbekümmert unter die Gesellschaft mischen darf.

Ich kann mich auch noch an einen Fall erinnern, dass ein Mörder, nachdem seine Schuld bewiesen werden konnte, nicht mehr verfolgt oder verurteilt werden konnte, da er in einem vorausgehenden Prozess aufgrund des Mangels an Beweisen bereits freigesprochen wurde. Ein unvorstellbar schreckliches Szenario aus der Perspektive der Angehörigen.

Also was die Schweiz macht, ist irrelevant in Deutschland.

Man hat die Verjährung in Deutschland aufgehoben um Nazimörder auch heute noch anklagen und verurteilen zu können.

Das sich das Thema aber mittlerweile von selbst fast erledigt hat, könnte man sicher darüber nachdenken. Persönlich halte ich es aber für besser bei der bestehenden Regelung zu bleiben, denn letztendlich handelt es sich um das schwerste Verbrechen welcher das StGB kennt.

Lediglich eine Neufassung des § 211 StGB wäre anzudenken, stammt dessen Formulierung nämlich noch aus der Nazizeit unter Federführung des "schrecklichen Juristen" Roland Freisler.

wenn man es nicht mehr sicher nachweisen kann, ist es natürlich Mumpitz, da ewig und 3 Tage zu eifern.
eher wird sich der Beschuldigte da auf Totschlag einlassen, nur Totschlag verjährt sehr wohl bzw. ist nicht automatisch mit lebenslänglich bewehrt.

also lange Verjährungszeit und gut is. es gibt auch schon jetzt Verjährungshemmnisse, da läuft der Kalender wiederum nicht ab.

ich bin gegen verjährung - jemand ist ein leben lang tot, aber der mörder, der 20-30 jahre nicht geschnappt wurde, der darf danach sorglos sein und ganz offen zu seiner tat stehen? klingt nicht gut für mich.

Mord verjährt nicht,
was also willst Du da abschaffen?

totalimo 
Fragesteller
 31.10.2020, 18:02

In der Schweiz verjährt Mord nach 30 Jahren. Ich würde daher gerne wissen, was ihr dazu meint