Verjährungsfrist MPU vor Ersterwerb Führerschein?

2 Antworten

15 Jahre nach damaliger Rechtskraft des Urteils der Sperre, kannst Du ohne MPU eine FE beantragen.

Wobei es jetzt auch ankommt was das 2.Delikt war, je nachdem kann dies der Grund für die MPU sein und ab da die 15 Jahre gelten.

Danke. Zum Fragezeitpunkt lag Delikt 2 Fahren ohne Erlaubnis unter Alkohol knapp 10 Jahre zurück, UND Delikt 1 war der selbe, nur gut 6/7 Jahre vor dem 2. Promillewerte bei beiden Delikten müsste ich Mutmaßen, waren aber der Erinnerung nach unter 1.5, und die 10 monatige Aussetzung auf Erteilung wurde bereits beim ersten Ausgesprochen.

Anlass der Frage war eine mit Jobcenter zusammenhängende Anfrage an die Fahrerlaubnisbehörde, welche ergab das eine MPU von Nöten sei. Dies ist jetzt gut 3 Jahre her. Aufgrund einer Aussage eines in diesem Bereich eigtl. bewanderten damaligen Freundes, würde es da wohl zeitlich eine andere /kürzere Frist geben, wenn der Führerschein noch Nie vom Straftäter Besessen wurde. Die hätte ich gerne generell erstmal in Erfahrung bringen wollen, und weiterhin wie es sich verhält, wenn man eben nochmals mit selbigen Delikt strafrechtlich Verfolgt und Verurteilt wurde.

Da ich mittlerweile ein geregeltes Leben führe und wenigstens etwas in die Zukunft Planen möchte, vorrangig Beruflich, wäre da ein genauer Zeitraum eben Hilfreich, auch der Finanzen wegen.

Auf jedenfall Danke für die bisherige Antwort, gibt schon mal einen gutrn Ausblick. =)

Ich verstehe Deine Frage so, dass durch ein strafrechtliches Urteil eine Sperre für die Dauer von zehn Monaten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Die Fahrerlaubnisbehörde hat sodann zur Ersterteilung einer Fahrerlaubnis eine MPU verlangt, die nicht absolviert wurde, bzw. deren negatives Ergebnis der Fahrerlaubnisbehörde nicht mitgeteilt wurde oder bekannt geworden ist. Dann hängt die Tilgungsfrist im BZR von dem Delikt und dem Strafmaß ab, soweit in der Zwischenzeit kein weiterer Eintrag hinzugetreten ist, aufgrund der Eintrag " mitgenommen " wird. Nach Tilgung der Strafentscheidung im BZR beginnt eine zehnjährige Frist der Verwertbarkeit dieser Daten bei der Fahrerlaubnisbehörde. Danach ist das Blatt weiß. Die Frist beträgt demnach mindestens fünfzehn Jahre ab Rechtskraft der strafrechtlichen Entscheidung. 

Danke. Zum Fragezeitpunkt lag Delikt 2 Fahren ohne Erlaubnis unter Alkohol knapp 10 Jahre zurück, UND Delikt 1 war der selbe, nur gut 6/7 Jahre vor dem 2. Promillewerte bei beiden Delikten müsste ich Mutmaßen, waren aber der Erinnerung nach unter 1.5, und die 10 monatige Aussetzung auf Erteilung wurde bereits beim ersten Ausgesprochen.

Anlass der Frage war eine mit Jobcenter zusammenhängende Anfrage an die Fahrerlaubnisbehörde, welche ergab das eine MPU von Nöten sei. Dies ist jetzt gut 3 Jahre her. Aufgrund einer Aussage eines in diesem Bereich eigtl. bewanderten damaligen Freundes, würde es da wohl zeitlich eine andere /kürzere Frist geben, wenn der Führerschein noch Nie vom Straftäter Besessen wurde. Die hätte ich gerne generell erstmal in Erfahrung bringen wollen, und weiterhin wie es sich verhält, wenn man eben nochmals mit selbigen Delikt strafrechtlich Verfolgt und Verurteilt wurde.

Da ich mittlerweile ein geregeltes Leben führe und wenigstens etwas in die Zukunft Planen möchte, vorrangig Beruflich, wäre da ein genauer Zeitraum eben Hilfreich, auch der Finanzen wegen.

Auf jedenfall Danke für die bisherige Antwort, gibt schon mal einen gutrn Ausblick. =)