Muss ein Privatweg immer ausgeschildert sein?

8 Antworten

Wem gehört das Grundstück über das der "Privatweg" führt?  Das ist für mich nicht klar ersichtlich. Allein die Aussage der Weg führe zum Grundstück des Nachbarn ist doch kein Eigentumsnachweis. Ok. er füht zum Grundstück des Nachbarn, aber führt er auch über dessen Grund?  Und der Weg führt auch zum anderen Grundstück. Ein Privatweg muss nicht gekennzeichnet sein.  Selbst wenn man nun ein Schildchen anbringt, hindert das gerade bei einem Feldweg, niemanden daran, diesen zu betreten. Dann müsste man schon eine Schranke anbringen.

Aber frag doch einfach mal deinen Vermieter. Der wird dir sicherlich Auskunft geben können, zu wessen Grund der Weg gehört und ob es ggf. ein Wegerecht gibt.


Ok. Ich frag den mal.

Der Weg geht genau an "meinem" Grundstück vorbei und führt gerade Wegs zu dem des Nachbarn. Kurz vor seinem Tor ist eine Abbiegung auf mein Grundstück, bzw. das worauf ich ein Objekt gemietet habe.

Auch für mich ist nicht klar ersichtlich zu wen oder was der Weg wirklich gehört.
Eine Aussage von ihm war, dass er den Weg selber angelegt habe, wonach es aber ehrlich gesagt nicht aussieht. Der Weg scheint schon viele Jahre dort zu sein. Lange bevor er das Grundstück gekauft hat. Und einen Moment später hieß es, er habe ihn zu seinem Grundstück gekauft. Die Objekte, gerade das was ich gemietet habe ist sehr alt. Es handelt sich um Hallen die früher mal lndwirtschaftlich betrieben wurden. Auch der Weg der zu mir führt sieht schon viele Jahre alt aus. Ich bezweifle, dass er ihn angelegt hat. Es erscheint mir eher so, als hätte man den Weg gerade von meinem Grundstück aus angelegt um auf die danebenliegenden Felder zu kommen.

Für mich hört sich das alles sehr merkwürdig an.

@BrauchRat

Ich dachte mir schon, dass das irgendwie im landwirtschaftlichen Bereich anzusiedeln ist - unabhängig davon ob da tatsächlich noch immer Landwirtschaft betrieben wird. Ich kenne eine ähnliche Begebenheit, wo ein derartiger Weg zwischen zwei Feldern zwei verschiedener Eigentümer entlangläuft. Dabei handelte es sich um sog. "Niemandsland", weil der Weg zu keinem der beiden Grundstücke gehört, aber zu beiden Höfen führt. Somit ist der nämlich öffentlich und darf von jedem genutzt werden. Sowohl von den beiden Hofeigentümern, als auch von Spaziergängern, die den Weg zum in der Nähe gelegenen Wald nutzen. Ob der Weg nun zu irgendeinem Grundstück gehört oder Niemandsland ist erfährst du von deinem Vermieter, der sicherlich über eine Flurkarte verfügt oder beim Katasteramt.

Danke für die Antwort. Ich denke nämlich auch, dass es hier um ein von dir beschriebenes Niemandsland geht ;)

Der Besitzer des anderen Grundstückes verbot mir diesen Weg zu
nehmen. Ich solle einen anderen nutzen. Es gibt zwar noch einen anderen
Weg, aber dieser ist umständlicher.


Seine Begründung, es wäre ein Privatweg auf sein Grundstück führend.


er hat dich also darüber informiert und damit hast du kenntnis und weisst es also künftig.

frage ist damit also beantwortet.


Nein, überhaupt nicht!

Es ist ein Weg der genauso auf mein Grundstück führt. Und ob es sein weg ist, steht auch zur Frage! Man kann viel behaupten!

@BrauchRat

Behaupten kann man viel, aber ein Privatweg ist sicher im Grundbuch eingetragen und somit nachweisbar.

@BrauchRat

@BrauchRat

Was erwarten Sei denn? Soll er Ihren Abzweig mit einer Schranke an seinem Weg versperren?

Einem "Privatwegschild" würden Sie folglich mehr Glauben schenken als dem Wort Ihres Nachbarn?

@schelm1

Wer sagt denn, dass es sein Weg ist?!?! Es spricht überhaupt nichts dafür, außer sein eigenes Wort! Vorherige Taten dieses Mannes lassen an seinem Wort stark zweifeln!

Ich habe allerdings gehört, was ich hören musste um zu wissen, was ich zutun habe. Und ich werde mich beim zuständigen Amt danach erkundigen!

Folglich ist es sehr merkwürdig, dass weder ein Schild noch etwas anderes aufgestellt ist, dazu kommt, dass mir weder mein Vermieter noch andere Mieter auf diesem Grundstück jemals etwas dazu gesagt haben und zu guter letzt hat sich der wehrte man des Öfteren in Widersprüchen verharrt. Dazu kommt sein Auftreten an diesem Tag und die Art und weise in dieser Sache, was mich begründeter weise zu der Annahme kommen lässt, dass er den Weg einfach für sich nutzen möchte und andere Mieter vergraulen möchte! Zumal ich oder andere Mieter niemals etwas getan haben, dass in in irgendeiner Art und weise stören oder belästigen sollte.

Laut § 917 Notweg 

Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Wege, so kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie bis zur Hebung des Mangels die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung dulden. Die Richtung des Notwegs und der Umfang des Benutzungsrechts werden erforderlichenfalls durch Urteil bestimmt.

(2) Die Nachbarn, über deren Grundstücke der Notweg führt, sind durch eine Geldrente zu entschädigen. Die Vorschriften des § 912 Abs. 2 Satz 2 und der §§ 913, 914, 916 finden entsprechende Anwendung.

Privatwege müssen glaube ich auch immer grundrechtlich eintragen und ein Schild muss bestimmt auch vorhanden sein sonst könnte das ja jeder sagen.

Danke

Das ist ein Irrtum! Nicht jeder kann den Eigentumsanspruch behaupten, sondern dieses Recht steht nur dem Eigntümer zu!

Im Übrigen ist der Begriff "Notweg" hier vollkommen fehl am Platz!

Privatwege müssen glaube ich auch immer grundrechtlich eintragen

Ist mir nicht bekannt, dass Wege innerhalb eines Grundstückes im Grundbuch eingetragen werden (abgesehen von der Belastung durch ein Wegerecht).

und ein Schild muss bestimmt auch vorhanden sein sonst könnte das ja jeder sagen.

Der Eigentumsanspruch auf ein Grundstück ergibt sich ausschließlich aus dem Grundbuch und nicht aus einem Schild (Du markierst dein Eigenheim samt Garten doch auch nicht als Privatgrundstück, oder?).

Die Schilder dienen in der Regel nur einem Haftungsausschluss (Betreten auf eigene Gefahr).

Wie gesagt wir reden nicht von einem Grundstück. Sondern von einem Weg der zwischen zwei Grundstücken verläuft.

Zunächst reicht der geltend gemachte Eigentumsanspruch des Eigentümers aus.

Um sich aber nachhaltig vor dem unberechtigten Benutzen des eigenen Weges zu schützen, macht es schon Sinn, ein Schild oder sogar eine Schranke aufzustellen, die das unbefugte Nutzen des Weges deutlich macht bzw. verhindert.

Kommt es über die untersagte Nutzung zu einem Rechtsstreit, wird der Richter sich das Eigentum durch einen Grundbuchauszug und eine Flurkarte beweisen lassen.

Die Verfahrenskosten trägt die unterlegene Partei!

Sie wären folglich gut beraten, den Anspruch des Wegeeigentümers zu repektieren, indem Sie künftig den etwas umständlichern Weg wählen.

Nicht gekennzeichnete Wege und Straßen sind als öffentlich anzusehen.

Wenn dein Gesprächspartner dir etwas verbieten will, nämlich die Nutzung seines Grundstückes, dann muss er den Beweis dazu antreten. Es reichen hierzu Flurkarte und Grundbuchauszug, aus denen der Eigentümer zu ersehen ist.

Der Eigentümer haftet bei Schäden, die geduldete Nutzer auf dem Grundstück erleiden könnten. Ein Gewohnheitsrecht für geduldete Nutzer gibt es dabei nicht. 

Das hört sich doch gut an. Danke! :)

@BrauchRat

Nachdem der Eigentümer Sie belehrt hat, kann er Sie bei einer fortgesetzten Nutzung seines Weges wegen der Störung seines Besitzes anzeigen! - Da haben Sie dann hoffentlich mehr von!?!

@schelm1

Eine Besitzstörung wird in einem Zivilverfahren am AG durch den Richter entschieden und ist keine Straftat. Die "Belehrung" ist nicht nachzuweisen. Ohne Zeugen steht hier Aussage gegen Aussage.

Nicht gekennzeichnete Wege und Straßen sind als öffentlich anzusehen.

Quelle hierfür?

@ChristianLE

Ich brauche dazu keine Quelle. Ich vertrete hier eine Meinung. Unbebaute Grundstücke, die nicht eingefriedet und nicht als Privatgrundstück deutlich gekennzeichnet sind, kann ich durchaus betreten. Landwirtschaftliche Nutzflächen sind durch Bodenbearbeitung bzw. Nutzpflanzenanbau erkennbar und lassen Privatbesitz vermuten. Pächter von Waldflächen lassen das Betreten des Waldes auch ohne Kennzeichnung ihres Pachtgeländes zu.

@schelm1

Es ist wie ich unter Ihren Kommentar unter einer anderen Frage schon geschrieben habe nicht ersichtlich zu wen dieser Weg gehört. Dieser Weg ist auf keinem Grundstück führt nur zu genau zwei Grundstücken. Das eine ist wohl sein Grundstück und auf dem anderen ist ein Objekt das ich gemietet habe. Und das Grundstück gehört zur Nutzfläche meines gemieteten Objekts