Schreiben vom Amtsgericht bekommen wegen Autoverkauf
Hallo vor ca. 5 Monaten habe ich einen Twingo verkauft, der Käufer hat dann Probleme gemacht , diesen fall habe ich schonmal hier reingeschrieben ich kopier das einfach mal hier rein hoffe das ist in ordnung: Hallo,
gestern habe ich mein Auto verkauft, ich bin das 3 monate gefahren ohne jegliche probleme , habe es von einer kollegin abgekauft, es war um die 6 jahre in der Familie.
Heute bekam ich vom Käufer einen anruf, er hätte angeblich in den TüV bericht gelesen das außen am motor an der zylinderkopfdichtung öl rausläuft, dies war er angeblich an 2 Werkstätten Kontrollieren ( A.T.U und noch irgendwo) beide mit der gleichen diagnose, wie in den berichten.
Ich bin aber wie gesagt 3 Monate ohne jegliche Probleme und ohne Öl nachzufüllen gefahren und habe jede 2 wochen kontrolliert, das gleiche mit der Kühlflüssigkeit.
Die Vorbesitzerin hatte auch keine Probleme damit.
Er hat angerufen und mir vorgeschlagen, ich zahle 200€ für den teil der Reperatur oder er bringt das auto zurück, mit dem letzteren habe ich kein Problem da es genug interessenten gibt für das Fahrzeug, jedoch möchte ich nur wissen ob das möglich ist bei einem Privatverkauf.
Ich garantiere ich hatte keine Probleme und musste auch nicht zur werkstatt, musste kein öl , kein wasser nachfüllen. alles war tip top. Der Ölstand war immer gleich über die 3 Monate, vielleicht 1 mm weniger aber ich meine ein Motor (gerade fahrzeuge aus europa) die verbrennen auch ein bisschen öl.
so: jetzt habe ich vor einer Woche ein Schreiben vom amtsgericht bekommen, ich dachte das wäre schon längst vergessen weil ich zuerst die reperatur zahlen sollte für die Zylinderkopfdichtung aber das nicht eingesehen habe. Naja es verging halt ein bischen zeit und jetzt haben die das einfach zum gericht gegeben.
Ich soll jetzt 580€ Reperatur zahlen und noch Antwaltskosten, obwohl mir der Käufer garnicht die möglichkeit gegeben hat das auto zurück zu geben und geld zurück zu verlangen, er hat sofort geklagt. Wie soll ich jetzt vorgehen, muss ich das bezahlen oder kann ich da was machen, ich habe leider kein Rechtschutz. Gerne werde ich alles nochmal genau schreiben aber ich muss leider gleich zur arbeit und würde gerne ein paar infos haben.
Danke im vorraus.
MfG
8 Antworten
also wenn der dich verklagt hat bekommste ein schreiben vom gericht wo du aufgefordert wirst zum sachverhalt stellung zu nehmen, wenn du das allerdings ignorierst kann ein urteil gegn dich erlassen werden und du mußt zahlen. aber wie du schreibst hat der käufer gleich am nächsten tag angerufen und gesagt die dichtung ist hinüber, warum haste da nicht angeboten das auto zurückzunehmen
ja aber was ist denn wenn ich jetztzum sachverhalt stellung nehme, bekomme ich dann in kürze nochmal post vom amt was eigentlich passiert? und muss ich dafür schon zahlen bzw. fürs gericht? es ist mir wichtig das ich nicht noch mehr zahle.
Auch wenn du zum Teil Großbuchstaben benutzt, ist dein Text doch schwierig zu lesen...
Wenn ich das richtig verstehe, wurde dir damals vorgeschlagen, 200 € zur Reparatur dazu zu zahlen, oder den Wagen zurückzunehmen. Und wenn ich dich weiterhin richtig verstehe, hast du gegenüber deinem Käufer damals nicht reagiert, sondern hier bei gutefrage.net nachgefragt, ob das bei einem Privatverkauf möglich ist.
Versuch einer Antwort zur damaligen Frage:
Grundsätzlich muss auch der Privatverkäufer das Fahrzeug so übergeben, wie es "beschrieben" wurde. Mängel dürfen selbstverständlich auch nicht verschwiegen werden. Ein Ölverlust, der dir bereits durch den TÜV-Bericht bekannt war, sollte dann einem Käufer auch mitgeteilt werden. Inwieweit dies durch die Übergabe des TÜV-Berichtes erfolgt ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
Versuch einer Antwort zur jetzigen Frage:
Da du auf die Vorschläge deines Käufers damals nicht reagiert hast, hat er den Schaden in der Werkstatt reparieren lassen. Diesen ihm entstandenen vermeintlichen Schaden hat er offensichtlich mit der Hilfe eines Anwalts gerichtlich geltend gemacht.
Dass dir das Gericht allerdings schreibt, du solltest 580 € zahlen, halte ich für ausgeschlossen. Ohne dich vorher gehört zu haben, spricht kein Gericht ein Urteil aus. Ich gehe also davon aus, dass du erst angehört werden sollst.
Ich empfehle dir, einen Termin bei einem versierten Anwalt zu vereinbaren. Und es sollte nicht unbedingt der Anwalt sein, der zwar die Scheidung der Schwester so toll abgewickelt, aber von Vertragsrecht keinen blassen Schimmer hat.
Das hier lese ich gerade in einem Kommentar zu einer anderen Antwort:
"ich habe beim verkauf den Kaufvertrag ausversehen (als ich das auto gekauft habe von einer bekannten) mitgegeben auf dem stand das warscheinlich die Zylinderkopfdichtung hinüber ist"
In diesem Falle könnest du meiner Ansicht nach auch wegen Betrugs angezeigt werden. Das ist dann noch eine ganz andere Hausnummer als Schadensersatz. Ich nehme jedes Hilfsangebot zurück.
Also ich muss sagen ich habe im endeffekt nichts verschwiegen da ich ja alle papiere mitgegeben habe und die haette er sich ja vorher anschauen sollen er hats nicht gemacht und hat das fahrzeug einfach gekauft. ich habe es echt vergessen das da was mit dem zylinderkopf ist. Ein anwalt kostet wieder und ob der mich da rausholt ist wieder eine andere sache... echt ätzende situation da ich niemanden verarschen wollten, aber ich jetzt darstehe wie jemand der es wollte.
jedoch möchte ich nur wissen ob das möglich ist bei einem Privatverkauf.
Das kommt auf den Kaufvertrag drauf an, grundsätzlich stehst du als Verkäufer mit 24 Monaten in der Pflicht der Gewährleistung, als Privatverkäufer kannst du diese aber vertraglich komplett ausschließen.
In deinem Fall da wir hier nicht den Vertrag kennen, und auch die Einzelheiten fehlen bis zum Schreiben des Amtsgerichtes, solltest du auch wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, einen Anwalt konsultieren.
hast du dem käufer schriftlich zugesichert, dass das auto im moment des verkaufs tadellos war, ist es nicht auszuschliessen, dass er scharf gefahren ist, damit der ölverlust...hast du aber im kaufvertrag "verkauft wie gesehen/beschrieben", kann er dich nicht anhaben...
es ist nicht üblich, dass man ein auto privat mit zusicherungen verkauft, also wen du geschriben hast "verkaufe hier mein autoo...an herrn..." ist mmn davon auszugehen, dass der kaüfer das auto wie besehen gekauft hat. wenn er jatzt nach wochen mit diesen anspruch kommt, ist nicht auszuschliessen, dass er scharf gefahren ist, deswegen ölproblem. wielange und wieviel km ist er inzwichen gefahren? frag mal auch beim amstgericht was das ganze für dich rechtlich zu bedeuten hat..
Der Käufer hat dir doch ein Angebot zur Güte gemacht, welches du offenbar ausgeschlagen hast. Nun möchte der Käufer die Reparaturkosten bei dir geltend machen, weil er sich von dir getäuscht fühlt. In Form eines Mahnbescheids, oder einer Klage gegen dich.
Zum Zustand des Fahrzeugs erwartest du jetzt und hier ja wohl keine Antworten, diesen kennst du selbst ja wohl am Besten.
Die Aussage, dass du drei Monate lang "keine Probleme" gehabt hast, ist ja wohl ein Witz, oder?
ich habe nicht geschrieben "verkauft wie gesehen/beschrieben" habe nur einen Privaten Kaufvertrag unterschrieben. Was soll ich denn jetzt machen? Dem Amtsgericht antworten(fallen dann noch mehr kosten auf mich?) oder soll ich das geld bezahlen?