Privatverkauf aus Österreich- Anzeige nach Betrugsfall bei deutscher Polizei möglich?

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Hallo Jommelli,

Auch wenn deine Schilderungen den Schluss auf einen Betrüger zulassen, so fange ich trotzdem von vorne an:

Durch den Kauf bist du einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer aus AU eingegangen. Du hast dich zur Bezahlung des Kaufpreises und er zur Lieferung verpflichtet. Du hast deine Verpflichtung erfüllt, er scheint es bei seiner nicht zu tun. Da sich der Sachverhalt nicht national beschränkt, kommt hier nicht das deutsche Handelsrecht sondern das CISC (Wiener Kaufrecht - http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Kaufrecht) zur Anwendung.

Ohne fachsimpeln zu wollen kurz und knapp: Durch die verspätete Lieferung (oder den Ausfall der Lieferung) liegt hier eine Schlechterfüllung / Nichterfüllung des Vertragspartners vor. Das räumt dir klagbare Rechte ein, u.a. kannst du den Gegenstand herausverlangen, vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückfordern etc.

Das wird aber dazu führen, dass du eine Fachkraft (Anwalt) konsultieren musst, der den Rechtsverkehr dann übernehmen wird.

Zum Punkt Polizei einschalten: Sollte sich herausstellen, dass es sich wirklich um einen Betrüger handelt, kannst du sowohl bei der deutschen Polizei als auch bei der österreichischen Strafanzeige erstatten. Allerdings musst du dazu einige Fakten auf den Tisch legen können (die ganzen Kaufdetails z.B.). Vorzugsweise kannst du mit einem einfachen Telefonanruf bei der deutschen Polizei Klarheit schaffen, wie sie damit verfahren wollen. Evtl. verweisen sie dich direkt an die österreichische Polizei, was aber auch kein Problem darstellen dürfte (Strafanzeigen brauchen nicht persönlich erstattet zu werden, auch per Post möglich).

Je näher du an dem Vertragspartner dran bist, desto schneller wirst du auch vorankommen, ganz einfach wegen der alltäglichen Bürokratie. Wie lange es dauert, hängt von verschiedenen Faktoren ab, vor allem davon, wie zügig die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleitet (wenn sie einen begründeten Verdacht sieht).

Du siehst also, es sind zwei paar Schuhe die hier vorliegen. Schuh A dreht sich um das bezahlte Geld und das Bild und Schuh B um den vermeintlichen Betrüger. Eine Strafanzeige und ein daraus resultierendes Strafverfahren garantieren dir noch nicht die Rückgabe des Geldes oder die Herausgabe des Bildes! Dazu, wenn er nicht freiwillig seinen Teil des Vertrages erfüllt, werden dann die klagerechtlichen Schritte erforderlich werden.

Mit freundlichen Grüssen

Chr. Herrmann

Jommelli 
Fragesteller
 12.11.2013, 23:53

Vielen Dank, sehr interessant und hilfreich!

Die Strafanzeige alleine bringt Dir Dein Geld nicht zurück.

Auch innerhalb Europas ist eine Geldforderung zivilrechtlich zu betreiben. Schau mal bitte hier, hier wie der Weg nach Deiner schriftlichen Geldforderung weitergehen könnte.

EU Mahnverfahren

Gerade noch nachgeschaut, Link folgt im Kommentar, Einschreiben International geht auch.

du kannst dich ja bei der Polizei informieren kostet ja nix