Hat der Vermieter ein Anrecht auf alleinige Nutzung eines öffentlichen Parkplatzes vor dem Haus?
Habe heute eine Anfrage meines Vermieters bekommen, ob ich ihnen auf Dauer den Parkplatz vor dem Haus zur Nutzung überlasse... ist das überhaupt zulässig? Zu erwähnen wäre noch, dass ich ohnehin sehr häufig nicht vor Ort bin und der Parkplatz frei ist. Wenn ich schwere Einkäufe habe, muss ich mich dann damit abschleppen, nur damit der Vermieter "seinen" Parkplatz nutzen kann?
5 Antworten
Wenn der Parkplatz wirklich öffentlich ist, kann ihn jeder benutzen, auch ein Fremder, der gerade vorbeikommt!
Da kann man eine "nette" Vereinbarung (Kulanzbasis) treffen, dass Du den Parkplatz nur nach den schweren Einkäufen benutzt und dann sofort wieder freimachst. Ansonsten kann er ihn nutzen. Teil ihm das so einfach mit und frage, ob er damit einverstanden ist.
Wenn sich der Parkplatz auf dem Grundstück des Hauses befindet, ist es Verhandlungssache zwischen dem Mieter und Vermieter. Ist dabei die Nutzung des Parkplatzes Teil des Mietvertrags, kann der Mietvertrag auch jederzeit geändert werden.
Befindet sich der Parkplatz auf öffentlichem Grund, gilt das Windhundprinzip nach § 12 Abs. 5 StVO:
An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend, wenn an einer frei werdenden Parklücke gewartet wird.
Vielen Dank für die Konkretisierung. Ein öffentlicher Parkplatz kann nur in ganz wenigen Ausnahmefällen reserviert werden. Das ist aber Sache der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Sofern es sich um einen öffentlichen Stelplatz handelt, haben wedere Sie noch Dritte keinerlei Recht über dessen Nutzung anderen gegenüber zu verfügen.
Finden Sie den öffentlichen Stellplatz ungenutzt vor, dürfen Sie dort parken, wie auch jeder andere, der diesen Platz frei vorfindet.
"Wer zuerst kommt, mahlt zuerst"!
Hey, melde mich kurz zu Wort.
Also, Öffentliche Parkplätze gehören zur Stadt und alle Verpflichtungen wie Instand oder Sauberkeit. Wenn Ihr Vermieter gerne auf Ihre Nutzung des Parkplatzes verzichten möchte und dies von Ihnen fordert. Würde ich mit dem Vermieter das persönliche Gespräch suchen, oder wenn Sie sowieso selten daheim sind würde ich persönlich mir Geld geben lassen. Monatlich Summe xxx
Abladen für Ihren Einkauf oder sonstiges in die Vereinbarung mit hinein packen.
Denn wie gesagt er hat kein Anrecht drauf. Daher empfehle ich profitieren Sie!
Ich hoffe die kurze Antwort war hilfreich, bei weiteren Fragen oder Strategien, einfach kurz eine Private Nachricht schreiben.
MfG
Cüneyt Karatas
Leider falsch. Wen Sie, wie Sie schreiben, von einem öffentlichen städtischen! Parkplatz ausgehen, so hat überhaupt keiner der Nutzer irgendein Recht oder Pflichten. Es wäre absurd für einen Platz an dem man kein Recht hat, für Geld zu "vermieten". Auch wenn es sich um einen "öffentlichen", d.h. im Besitz der WEG befindlichen Parkplatz handelt, kann dafür nichts eingefordert werden, weder Rechte noch Pflichten.
Bei einem öffentlichen Parkplatz? Man könnte sich wohl darüber einig werden, aber eine Pflicht gibt es natürlich nicht. Deswegen nennt man es ja einen öffentlichen Parkplatz.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Der Parkplatz ist öffentlich und liegt gegnüber des Grundstücks. In der Regel sind genügend Parkplätze verfügbar. Der Vermieter selbst hat eine Garage.Er will diesen Parkplatz aber für Besucher, Sozialstation oder wen auch immer freihalten.Kein Problem....solange ich in Hausnähe parken kann. Spannend wird es wenn alle Plätze belegt sind und nur "sein" Parkplatz frei ist...