Wenn man hochgradig spielsüchtig war, und dann nach einiger Zeit auf Grund der Schulden Insolvenz anmelden möchte, könnte es dann ein Versagungsgrund sein?

4 Antworten

Wenn er oder du mit den Schulden nicht meht durchblickt dann geh zu einem Rechtsanwalt, der wird dann gemeinsam mit dir die Insolvenz beantragen. Wenn die dann angenommen wurde, dann bestimmt das Gericht einen IV und ab diesem zeitpunkt wird dir nur noch das zugesprochene Geld zustehen alles andere wird einbehalten. Der IV wird die letzten monate nach verfolgen und du bist verpflichtet alles offen zu legen. Das du Geld zum spielen benutzt hast anstatt die Miete zu bezahlen spielt keine Rolle, denn diese Sucht wird als Krankheit behandelt und man wird dir eine Suchtberatung oder weiteres empfehlen. Krumme Geschäfte oder sonstige Geldverschleppung wird nur noch schwer möglich sein. Alles was sich auf Deinem Konto abspielt will auch der IV wissen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein das ist kein versagungsgrund, er muss beim Antrag offen und ehrlich sein und sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Aber sinnvoller er geht zur schuldenberatung oder Anwalt

Versagt werden kann die RSB nur für Schulden aus "unerlaubter Handlung" z. B. Schaden aus einem Diebstahl, Zocken ist nicht unerlaubt.

Warum sollte das ein Versagungsgrund sein ? Es gibt keinen Unterschied zwischen Schulden machen wegen Dummheit, Frechtheit oder KRankheit