Wenn man hochgradig spielsüchtig war, und dann nach einiger Zeit auf Grund der Schulden Insolvenz anmelden möchte, könnte es dann ein Versagungsgrund sein?
Hallo,
Also nach einer Runde gestern abend, kam das Thema auf dass ein Freund spielsüchtig ist und er keine Insolvenz anmeldet, weil er sagt es sei ein Versagungsgrund. Da bin ich aber nicht ganz einverstanden, denn es wäre doch mal mit Sicherheit nicht der erste dem es so erging. Hat da wer Erfahrung, was er da machen kann dass es kein Versagungsgrund wäre?
Will das Gericht dann nicht auch Kontoauszüge sehen und Bargeldbewegung? Zum Bsp wenn er Monatsanfang seinen Lohn mit einmal runterholt, ausgibt und dann die Miete nicht zahlt, und alles andere, wird er ja schneller als er gucken kann Insolvent sein nur kann das dann versagt werden? Kaum vorszustellen...
4 Antworten
Wenn er oder du mit den Schulden nicht meht durchblickt dann geh zu einem Rechtsanwalt, der wird dann gemeinsam mit dir die Insolvenz beantragen. Wenn die dann angenommen wurde, dann bestimmt das Gericht einen IV und ab diesem zeitpunkt wird dir nur noch das zugesprochene Geld zustehen alles andere wird einbehalten. Der IV wird die letzten monate nach verfolgen und du bist verpflichtet alles offen zu legen. Das du Geld zum spielen benutzt hast anstatt die Miete zu bezahlen spielt keine Rolle, denn diese Sucht wird als Krankheit behandelt und man wird dir eine Suchtberatung oder weiteres empfehlen. Krumme Geschäfte oder sonstige Geldverschleppung wird nur noch schwer möglich sein. Alles was sich auf Deinem Konto abspielt will auch der IV wissen.
Nein das ist kein versagungsgrund, er muss beim Antrag offen und ehrlich sein und sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Aber sinnvoller er geht zur schuldenberatung oder Anwalt
Versagt werden kann die RSB nur für Schulden aus "unerlaubter Handlung" z. B. Schaden aus einem Diebstahl, Zocken ist nicht unerlaubt.
Warum sollte das ein Versagungsgrund sein ? Es gibt keinen Unterschied zwischen Schulden machen wegen Dummheit, Frechtheit oder KRankheit