Privatinsolvenz Sozialamt 90% schwerbehindert wann darf gepfändet werden?
Ich bin zu 90% schwerbehindert und kann nicht arbeiten gehen.
Ich bekomme vom Sozialamt 525€ im Monat.
Ich habe sehr viele Schulden und denke über eine Privatinsolvenz nach.
Ich habe einen teuren Fernseher einen teuren Laptop und Bücher im Wert von 2000€.
Darf davon etwas gepfändert werden.
Ich würde die Bücher auch verkaufen, würde dann aber vielleicht 500€ bekommen und hätte trotzdem noch viele Schulden.
Das gleiche gilt für den Laptop oder den Fernseher.
Und ohne Laptop,Fernseher und Bücher mit 90% Schwerbehinderung könnte ich ja gar nichts mehr machen außer im Bett zu liegen und auf den Tot zu warten.
Deshalb frage ich lieber, bevor ich einen Fehler mache
Darf ein Fernseher ein Laptop oder Bücher gepfändet werden?
Und wenn nicht was darf alles gepfändet werden?
5 Antworten
Es darf grundsätzlich alles gepfändet werden, was nicht für den täglichen Lebensunterhalt erforderlich ist.
Der teure Fernseher kann meines Wissens nach im Rahmen einer Austauschpfändung gepfändet werden = Du bekämst dann ein Standard-Gerät.
Der Rest liegt im Ermessen des Vollstreckungsbeamten.
Paragraph 811 „Unpfändbare Sachen und Tiere“ der Zivilprozessordnung (ZPO) führt auf, was nicht gepfändet werden kann und darf.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/811.html
Fernseher, Bücher und der Laptop fallen da vermutlich nicht drunter, da Du mit dem Laptop eine Kommunikation zur Außenwelt betreibst. TV ist sowieso existenziell und bei den Büchern hängt es vom Inhalt ab.
Fernseher und Laptop dürfen nicht gepfändet werden, die Bücher dann, wenn man sie sinnvoll verkaufen kann, in deinem Fall also ja.
Gepfändet darf werden, was du nicht für deinen Haushalt oder Lebensunterhalt benötigst und einen Wert besitzt, der sich bei einer Versteigerung realisieren läßt.
Nur bei sehr hochwertigen Geräten. Davon ist hier nicht auszugehen.
Das ist richtig.
Die Bücher dürfen gepfändet werden. Allerdings sind sie offensichtlich nicht 2000€ sondern nur 500 wert. Bei Laptop und Fernseher kommt unter Umständen eine Pfändung gegen Stellung eines Ersatzes in Frage. Dazu müssten sie allerdings immanent wertvoll sein.
Grundsätzlich kann auch trotz Schwerbehinderung ganz normal alles gepfändet werden, wie bei einer "normalen" Pfändung.
Doch dürfen sie. Sie werden dann aber mit Austauschgeräten ersetzt.
Ob es gemacht wird (pfändung), ist eine andere Sache.