Privatinsolvenz - Erfahrungen?

6 Antworten

man ist nach 6 Jahren Schuldenfrei. D.h. sämtliche Gläubiger verzichten auf die Restforderung , der Schuldner hat sich in dieser Zeit nichts zu Schulden kommen lassen , und die Gerichtskosten sind / werden auch bezahlt. Dann ist man Schuldenfrei , aber , man hat noch für 3 weitere Jahre einen Negativeintrag in der Schufa. Man bekommt nach der Inso nicht so ohne weiteres einen neuen Kredit, und das ist auch ganz gut so.

Ich lebe jetzt ruhiger und sorgenfreier als vor der Insolvenz!

Mit ein wenig Einschränkung der Persönlichkeit ist man mit einer Privatinsolvenz, wenn die Schulden so hoch sind, dass man sie beim allerbesten Willen nicht mehr bewältigen kann immer die bessere Lösung!

Keine Mahnungen mehr , kein Inkassobüro, kein Gerichtsvollzieher, alles bist Du los und nach 6 Jahren kommt die Restschuldbefreiung!

Ca nach einem Jahr, beendet das Gericht das Insolvenzverfahren und du befindest Dich in der **Wohlverhaltensphase ** ,da kannst Du wieder mit Deinem Geld was Dir nach der Pfändung bleibt machen was Dir beliebt. Auch das Leben mit dem Treuhänder ist erträglich. Wenn Du so ein Glück hast wie ich, ich habe nun im 3. Jahr meinen TH noch nicht einmal gesehen!

Hier kannst Du nachlesen, was Dir von Deinem Nettoeinkommen bleibt.

http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html

Also, wenn Du es nicht mehr packst, geh in die Insolvenz!

Bei einer Privatinsolvenz wird erst ein außergerichtlicher Einigungsversuch durchgeführt.

Fall A: Wenn alle Gläubiger zustimmen, hat man sich außergerichtlich geeinigt, beginnt mit den abgesprochenen Zahlungen und muss nicht in die Insolvenz.

Fall B: Wenn hier eine Kopf- und Summenmehrheit entsteht (also Gläubigeranzahl und Forderungshöhen der Gläubiger den Ablehnungen überwiegen), kann man mit Abgabe des Insolvenzantrags einen gerichtlichen Vergleich durchführen. Hier wird das Gericht später dann die ablehnenden Gläubiger in Zustimmungen umwandeln, da ja eine Kopf- und Summenmehrheit vorliegt.

Wenn keine Kopf- und Summenmehrheit entstanden ist bzw. gar alle Gläubiger abgelehnt haben... Insolvenzantrag einreichen mitsamt Antrag auf Verfahrenskostenstundung. Es wird kein gerichtlicher Einigungsversuch durchgeführt, da die Aussicht auf Erfolg nicht vorhanden ist aufgrund des Ergebnisses zuvor. Insolvenzeröffnungsbeschluss kommt, Verfahrenskosten werden gestundet... dir verbleibt ca. 1080 EUR monatlich, Rest wird gepfändet. Solltest du Ehefrau, Kinder haben, dann darfst du auch mehr behalten, da dies deine Unterhaltspflichten sind. Hat deine Ehefrau ein Einkommen von mehr als 700/800, kann ein blöder Insolvenzverwalter schon mal versuchen, die von deinen Unterhaltspflichten abzuziehen, damit man dir mehr monatlich nehmen kann. Dann musst du aufzeigen, wieso deine Frau finanziell dennoch abhängig von dir ist.

Es gibt verkürzte Insolvenzen.. zB nur 3 Jahre.. wenn die Gläubiger bis dahin zu 35 % getilgt sind.

Privatinsolvenz ist nicht schlecht, wenn man bedenkt, dass man dann seinen Schuldenberg los ist. Privatinsolvenz dauert 6 Jahre+ 1 Jahr, Schufaeintrag bleibt noch 3 Jahre nach Beendigung der Insolvenz. Nachteil: Du brauchst einen Insolvenzanwalt und der erläutert Dir dann genau, was Du darfst und was nicht. Und im Internet kann man nach der Insolvenztabelle schauen, wieviell man abdrücken muss.

Erst zur Schuldnerberatung, dann brauchst Du einen Anwalt. deine Gläubiger müssen zustimmen. Du darst pro Monat nur das Existenzminimum behalten, liegt etwas über € 1000,-, alles andere wird abgezogen.Einmal im Jahr bekommt der Anwalt eine bestimmte Summe - richtet sich nach Höhe der Schulden. Wenn Du alles korrekt einhälst bis Du nach 6 Jahren schuldenfrei, aber Du wirst Schwierigkeiten haben wenn du einen Kredit haben möchtest. Der wird dann meistens nicht mehr bewilligt.

talladin  24.01.2013, 03:37

meistens? NIE! Alleine der Versuch einen Kredit zu bekommen, auch wenn man noch nicht in der Insolvenz ist aber weiß das sie wohl kommen wird ist versuchter Betrug udn somit Strafbar und dadran kann eine Insolvenz auch scheitern, wenn man als Betrüger gilt.