Wie bekomme ich mein Geld von einer Person, die in einer Privatinsolvenz ist?

7 Antworten

Wenn das Insolvenzverfahren noch läuft, solltest du schleunigst deine Insolvenzforderung zur Tabelle anmelden, §§ 38, 174 InsO. Die Anmeldung erfolgt demnach schriftlich beim Insolvenzverwalter. Du bist Insolvenzgläubiger, weil du einem zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung begründeten Vermögensanspruch gegen die Schuldnerin hattest.

Keine Zeit verlieren!

Die Wirkungen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens für Insolvenzgläubiger ergeben sich aus § 201 InsO. Wenn du aber deine Forderung nicht zur Tabelle angemeldet hast, greifen diese Wirkungen für dich nicht, soweit das Verfahren abgeschlossen ist.

Denjenigen Gläubigern, die ihre Insolvenzforderungen aber im Insolvenzverfahren nicht zur Insolvenztabelle angemeldet haben, steht dennoch der Klageweg offen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22.01.2008 klargestellt (NJW 2008, 1440-1442 (Leitsatz und Gründe)). Dort heißt es:

"Die Insolvenzordnung sehe eine Präklusion von Ansprüchen, die nicht zur Insolvenztabelle angemeldet worden sind, nicht vor. Sie ergebe sich auch nicht aus § 87 InsO. Der Klageerhebung stehe auch nicht § 294 InsO entgegen (vgl. LG Arnsberg NZI 2004, 515, 516). Ein Titel könne während der Wohlverhaltensphase nicht vollstreckt werden und im Fall einer Restschuldbefreiung stünde § 301 InsO einer Vollstreckung entgegen. "

Will heißen: du kannst zwar noch einen vollstreckbaren Titel für deine Forderung erwirken, dieser ist aber im Zweifelsfall wertlos. Wenn der Schuldnerin Restschuldbefreiung gewährt wird, greift auch für dich § 301 Abs. 1 S. 1 InsO, der dir die Vollstreckung verbietet.

Du solltest also darauf hin wirken, dass der Schuldnerin die Restschuldbefreiung versagt wird bzw. diese widerrufen wird (vgl. §§ 290, 303 InsO).

Lass dich diesbezüglich von einem Anwalt beraten, da Fristen einzuhalten sind. Das Insolvenzrecht ist sehr komplex (viele hineinspielende Rechtsgebiete) und von einem normalsterblichen Bürger ohne tiefgreifende Rechtskenntnisse nicht zu durchdringen.

Besten Gruß

Die PI greift auch gegen Forderungen, die nicht zur Tabelle angemeldet wurden. Und zudem könnte sich die Betreffende immer noch auf einen simplen Verbotsirrtum bzw. ein Vergessen berufen, sofern Du selbst diese Forderung beim Insolvenzverwalter nachträglich meldetest. Das kannst Du tun, und würdest dann anteilsmäßig im Rahmen der Quote Deinen Dir zustehenden Anteil an der Tilgung ausbezahlt erhalten. Ob Du das nun willst oder nicht - mit der PI ist Deine Forderung im Wesentlichen hinfällig geworden.

Wenn sie in Privatinsolvenz gegangen ist und Dich nicht als Gläubiger angegeben hat, dann hat sie jetzt ein dickes Problem. Es müssen nämlich alle Gläubiger mit dem Schuldenplan einverstanden sein. Wenn jetzt noch ein Gläubiger (Du) auftaucht, den sie verschwiegen hat, ist ihre ganze Insolvenz hinfällig. Wende Dich an den Insolvenzverwalter und mach deine Ansprüche geltend. Du hast es ja schriftlich.

thommy12  04.02.2012, 00:44

Allerdings muss auch darauf hingewiesen werden, dass er lediglich den Anteil je nach Quote an den Gesamtschulden erhält, also niemals die gesamte Summe.

Wenn sie in Privatinsolvenz gegangen ist ohne dich als Gläubiger anzugeben bedeutet das rein rechtlich betrachtet einmal dass deine Forderung noch immer in voller Höhe aufrecht ist. Sofern das insolvenzverfahren noch läuft wende dich an den Insolvenzverwalter, ist das Verfhren bereits abgeschlossen dann kannst du jederzeit mir Klage gegen sie vorgehen. Dein anspruch ist jedenfalls NICHT automatisch mit der Insolvenz erloschen.

Vermutlich wirst du leider Nichts bekommen, weil Nichts da ist.

Allerdings kannst du ihr mitteilen, dass du deine berechtigte Forderung beim Insolvenzverwalter geltend machst und sie damit in Schwierigkeiten bringst, da sie dich nicht angegeben hat.

FordPrefect  02.02.2012, 13:55

Bei einem Privatdarlehen kaum. Es käme auf die Art und den Inhalt des Darlehensvertrages an sowie die Art der verabredeten Tilgung und deren (Nicht-) Nachweisbarkeit. Ein simples Vergessen behindert die Erteilung der Restschuldbefreiung nicht.

Det1965  02.02.2012, 14:07
@FordPrefect

Ein Privatdarlehen über 2300 € kurz vor der PI abgeschlossen und vergessen?

Hmm, Naja, Eventuell.......

Ich wage das zu bezweifeln!

Allerdings hast du Recht, es wird nicht viel an der Sache ändern, denn auch wenn die Restschuldbefreiung nicht erteilt wird, wird der Fragesteller trotzdem kein Geld bekommen.

jonas50  03.02.2012, 11:38
@Det1965

Das ist realistischer Weise zu befürchten.

dibblribbl  05.03.2012, 23:10
@jonas50

Spielt aber aufgrund des § 201 InsO zunächst keine Rolle. Derjenige, dessen Forderung in der Tabelle festgestellt ist, kann wie aus einem Urteil vollstrecken - und das 30 Jahre lang. Manchmal hat man als Gläubiger Zeit, und manchmal kommt der Schuldner irgendwann auch mal wieder zu Geld ;)