Privatinsolvenz - Umzug in der Antragsphase?

3 Antworten

Du musst dem Gericht natürlich die neue Adresse mitteilen, das geht auch ohne Aktenzeichen. Du schreibst einfach :

Zu meinem Insolvenzantrag vom XX.XX.XXXX man wird es schon finden. Zudem wäre ein Nachsendeantrag ebenfalls angeraten, denn letztlich bist Du selbst dafür verantwortlich das dich Deine Post auch erreicht.

Da Du Dich ohnehin beim Einwohnermeldeamt ummelden musst, wird auch das Gericht die aktuelle Adresse abfragen können.

Dennoch solltest Du das Gericht direkt informieren bzw. dies über die Diakonie machen lassen, damit es keine Probleme wegen einer abgelaufenen Frist gibt. Und auf jeden Fall solltest Du einen Nachsendeantrag bei der Post stellen. Diese schickt nämlich Amtspost mit neuer Adresse zum Absender zurück oder leitet sie direkt an Deine neue Adresse weiter.

Grundsätzlich gilt: Jeder Absender von nachgesendeter Post sollte separat über die Adressänderung informiert werden. Denn der Nachsendeauftrag ist auch nur zeitlich begrenzt.

Du hast den Insoantrag abgegeben. Gericht informieren, Diakonie. Die Kopie deiner Anmeldung dem Gericht zukommen lassen. Ohne können die nichts anfangen. Schö,nen Gruß