privat tausch muß er rückgängig gemacht werden

2 Antworten

nein,da ein auf beidseitigem Einverständnis geschlossener Tauschvertrag auf schriftliche weise (via Facebook,whatsapp und oder ähnlichem medien) als GÜLTIGER Kaufvertrag angesehen wird.

Ein persönlicher (unter vier augen) geschlossener Tauschvertrag /tauschvereinbarung ist nur dann rechtskräftig,wenn ihr beide volljährig seid und NICHT eingeschränkt geschäftsfähig seid (s.h. wenn einer einen betreuer hat und eine nicht geschäftsfähige Person ist,dann darf er / sie weder etwas kaufen/verkaufen oder tauschen oder handeln,sollte der betreuer dieser Person,einem tausch nicht zustimmen,ist der so geschlossene mündliche Tauschvertrag NICHTIG;da der zu betreunde keinerlei rechte als geschäftstätigender hat.),desweiteren ist eine Zustimmung auch unter 4 augen rechtskräftig ! (im besten fall,hat man immer 2 zeugen dabei,die das bezeugen können,dass der tausch auch so gemacht wurde,wie es ausgemacht wurde;also ein zeuge für dich und ein zeuge für den anderen.).

Nein, bist du nicht.