Tauschgeschäft bei PKW/Motorrad mit Zuzahlung (von privat zu privat)
Hallo,
wie geht man richtig vor wenn man einem Privatmann sein Auto in Zahlung gibt und dann beispielsweise noch einen Aufpreis "X" zu seinem Wagen, den man im Tausch bekommt dazu bezahlt? Also man tauscht seinen Wagen, gegen den anderen, legt aber noch etwas drauf.
Muss ich 2 Kaufverträge machen, oder einen in dem das jeweilig andere Fhzg. als Zahlungsmittel fungiert!?
Erwähnt man dann überhaupt das Fhzg. als Tauschgegenstand, oder defniert man eine Summe, die getauscht wurde, auch wenn es ja keine Geldübergabe, sondern nur ein Fahrzeug mit Wert "X" war.
Greetz
1 Antwort
Hallole zusammen
ich würde einen Kaufvertrag ausfüllen wobei als Bezahlung Tauschgegenstand und die die Fahrgestellnummer des jeweiligen Fahrzeuges drinnsteht. Am sichersten geht man indem eine Gebrauchtfahrzeugbewertung durch eine prüfstelle der KFZ Handwerkes oder den Tüv , GTÜ oder andere unabhängige Organisationen mit etwa 100 Euro kosten bei beiden Fahrzeugen durchgeführt wird und diese als Anlage dem Vertrag beigefügt werden. So vermeidet man Böse überraschungen wenn die Fachkompetenz fehlt.. und weis worauf man sich einlässt.-. Wenn das in gebgenseitigen Einverständniss durchgeführt wird kann sich hinterher keiner beschweren. Joachim