Festvertrag ab wann möglich?

8 Antworten

Ein befristeter Vertrag kann meines Wissens 1x verlängert werden, dann Festvertrag.

Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.

http://www.buzer.de/gesetz/2932/a41702.htm


Das trifft aber nur auf befristete Verträge ohne Sachgrund zu. Im oben verlinkten § kann man auch sehen, wo diese Regelung nicht zutrifft.

Wenn du mit einem Jahresvertrag eingestellt wurdest,kann dieser 1x verlängert werder.Danach bekommst du einen unbefristeten oder kannst gehn.

In der Regel darf ein kalendarisch befristetes Arbeitsverhältnis, gemäß §14 Absatz Teilzeit- und Befristungsgesetz, bis zu einer Höchstdauer von 2 Jahren betragen. Innerhalb dieser Zeit ist eine 3 malige Verlängerung möglich.

Ausnahmen gibt es nur für Firmen in der Neugründungsphase und für ältere Mitarbeiter die das 52. Lebensjahr vollendet haben.

http://dejure.org/gesetze/TzBfG/14.html

Ihr Arbeitnehmer müsste Sie im Normalfall nächstes Jahr in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen.

Peter Kleinsorge

Variante 1: Ein befristeter Vertrag ohne Sachgrund darf Höchstens zwei Jahre betragen und innerhalb der zwei Jahre maximal 3 mal verlängert werden.

Variante 2: Ein befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund kann beliebig lang sein und verlängert werden. Dies liegt meistens vor, wenn man einen für eine längere Zeit kranken Angestellten, ersetzen soll.

man darf einen befristeten vertrag ohne sachlichen grund, innerhalb zwei jahre entweder 2x1jahr oder 4x6monate verlängern, alles was darüber hinaus ist gilt als fest vertrag.. habe es selber gerade durch..