Schuhe von der Toilette posten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da schau mal zur Not in die DSGVO und in das UrhG.

Ansich gilt laut UrhG dass du nur etwas veröffentlichen kannst wenn du die Rechte am Bild hast dieses zu veröffentlichen. Damit du das Bild rechtlich richtig hast darf laut DSGVO nicht aufgenommen werden wovon du keine Berechtigung hast. Du musst bedenken, Solange man nicht nachweisen kann wo das Bild aufgenommen wurde, weil da einfach nur weiße Fliesen sind bist du was den Raum angeht raus. Was Schuhe angeht sollten es deine Schuhe sein (weil du quasi aufgenommen wirst), wenn du andere aufnimmst solltest du fragen.

Durch konkludentes / schlüssiges Handeln geht das auch, also du machst nen Bild von deinen Schuhen und einer rennt absichtlich ins Bild oder stellt sich dazu. Dann gibt er dir die Berechtigung dazu.

Aber bitte nicht verwechseln mit wenn dir in diesem Bild einer entgegen läuft und dir genau das untersagt :)

Also solange du die Rechte am Bild hast und bei der Aufnahme nichts widerrechtlich aufgenommen hast kannst du das veröffentlichen und auch damit Geld verdienen etc.

Falls du Fragen hast hau raus, ich mache eine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellter, sowas gehört zu meinem Beruf :)

FayCumm 
Fragesteller
 22.02.2022, 20:08

Gehen wir vom Fall aus ich würde das machen aber ohne, dass ich die Personen, deren Schuh ich fotografiere, nicht Frage ob ich deren Schuh Posten darf, würde ich mich dann strafbar machen?

Weil vermutlich würde da keiner zustimmen und ich hätte das halt anonym gemacht.

Und da es ja nur ein Schuh ist und somit theoretisch nicht verfolgbar ist von wem der Schuh ist, würde es ja so schlimm sein. Oder bin ich einfach absolut lost

Inspiration: https://instagram.com/kelso_bathroomshoes?utm_medium=copy_link

matze13924  22.02.2022, 20:40
@FayCumm

Also erstmal rechtlich gesehen du fotografierst Schuhe einer Person die du nicht kennst ohne seine Zustimmung und er kriegt das mit, dann darf er dich dazu auffordern diese zu löschen, oder dass du ihm die sendest / zur Verfügung stellst.

Nicht verwechseln mit einem Fotografen der dafür Geld bekommt, hier ist es ja quasi dann eine Arbeit / Dienstleistung die bezahlt wird und das Kunstwerk an sich.

Sollte er nichts dagegen einzuwenden haben ist es kein Problem. Es kann nur jemand dagegen klagen der zum Beispiel Eigentümer von etwas ist was du abfotografierst. Also wie oben ist es konkludentes (= schlüssiges) Verhalten. Zum Beispiel du mobbst mir eine Pommes ich sage da nix gegen, dann merkst du, dass das ok war. Auch wenn es ein Risiko war :)

Wie du schon sagtest gibt es Schuhe zig mal und sie sind anonymisiert, das heißt wenn du eine weiße Wand fotografierst, kann das alles sein und es ist zwar strenggenommen ein Eigentum eines Rechtssubjektes (bspw. eine Person), aber an sich nach der Verkehrssitte okay :) Eine Weiße Wand ist ja nix wertvolles oder besonderes nur ein ein schlichter Hintergrund und sehr schwer nachzuweisen welche weiße Wand es ist :D

Das einzige was dann noch möglich wäre ist, ist die Marke die du fotografierst, bspw. ein Nike Logo, welches Nike gehört, die dann wiederum wie oben genannt sagen können du musst das Bild löschen etc.

In der Praxis ist das aber Werbung und somit auch toleriert, weil Nike sagt hey das ist ja sogar von Vorteil für uns, der zeigt der mag die Schuhe.

Es gibt immer eine theoretische Seite die sehr kompliziert sein kann und eine praktische, wo man logisch denken muss...
- Hey der macht Werbung für uns
- Hey ich will nicht dass der mich einfach filmt
- Hey das ist eh anonym.

Aber zur Sicherheit fragen in solchen Sachen, hat nur Vorteile, die Person meckert dich nach einem Foto nicht an, oder geht zur Seite und du hast freien Blickwinkel auf was auch immer, oder in dem Schuhfall findet er diese Form von Anerkennung ja gut :)

FayCumm 
Fragesteller
 22.02.2022, 22:52
@matze13924

Boah ich danke dir so hart <3

Daher die Warnung auf vielen öffentlichen Toiletten...

https://www.flickr.com/photos/atomicshed/2901837062

Was Bildrechte von Personen anbetrifft

Eine Zustimmung wird erforderlich, sobald die Person aufgrund der abgebildeten äußeren Erscheinung erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich dabei sowohl aus dem abgebildeten Gesicht, aber auch aus sonstigen speziellen körperlichen Merkmalen (wie rote Haare) oder Körperhaltung etc. ergeben.

Rückschlüsse auf die Identität der abgebildeten Person lassen sich natürlich auch aus der Bildunterschrift zum Foto (Vorname und abgekürzter Nachname) oder aus den mit abgelichteten Gegenständen (Accessoires, Auto, Haus) herleiten.

https://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/158-recht-am-eigenen-bild-personenfoto.html