positiver drogentest (amphetamin)

5 Antworten

Das ist die meist benutzte ausrede in so einem fall. Amphetamine sind teuer, was sollte es für einen sinn machen jemandem diese unterzujubeln? Meiner meinung nach handelt es sich hierbei um eine schutzbehauptung. Weiterhin ist es so, dass ein positiver vortest nicht automatisch bedeutet, dass auch im blut amphetamine und metamphetamine aufgefunden werden. Das kommt auf den zeitpunkt des konsums an. Sollten amph und meth im blut nachgewiesen werden, ist der tatbestand (drogenfahrt) erfüllt. Bußgeld beim ersten verstoß 500 euro und punkte. Weiterhin könnte es sein, dass die führerscheinstelle sofort die fahrerlaubnis entzieht, da vor allem bei amphetaminen nicht von einem einmaligen konsum ausgegangenen werden kann. Dies könnte ggf. verhindert werden, indem regelmäßige freiwillige tests durchgeführt werden. Meist ist es so, dass diese drogen bereits so abhängig gemacht haben, dass ohne therapie ein entzug nur schwer oder gar nicht möglich ist. Und es ist verantwortungslos ein kraftfahrzeug, egal ob lkw oder pkw, unter drogeneinfluss zu führen.

Hallo seri

jetzt kommt es auf die Blutwerte drauf an was angeordnet wird.

sollten die Abbauwerte über 75ng sein wird gleich die Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungsweg entzogen und die MPU angeordnet.

sollte er darunter sein, oder die aktiven Werte über 1 ng/ml gewesen sein, wird "nur" ein äG angeordnet um das Konsummuster zu bestimmen.

sollte das äG positiv (also negativ für dein Kumpel) ausfallen wird ebenfalls die MPU angeordnet.

in beiden Fällen sind Abstinenznachweise Pflicht, dein Kumpel muss also sofort seinen Konsum einstellen

Hallo Steven

Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand Amphetamine gegen seinen Willen und gleichzeitig noch ohne jegliche Symtome zu bemerken einnimmt ist schon sehr gering. Die Schutzbehauptung "etwas ins Glas getan" ist kaum plausibel, wer hätte was davon erst Geld für Speed auszugeben und es dann einer fremden Person ins Glas zu kippen ? Die Affinität deines Kollegen zur Einnahme von psychotropen Substanzen hast du ja bereits beschrieben..... und unter Suchtmitteleinfluss ein Kraftfahrzeug zu führen geht einfach gar nicht. Hoffe für deinen Kollegen, dass er noch eine Chance kriegt in engmaschiger Betreuung (wöchentliche Urinproben oder ähnliches).

Also ... wenn er es nicht getan hatt dann müsst ihr beweiße sammeln wer ihm vielleicht was ins glas geschüttet haben könnte war da sonst noch jemand ausser euch ?

Guten Tag,

In diesem Falle werden zwei Strafanzeigen angefertigt:

-Zum einen hat Ihr Freund eine Straftat gem. § 316 StGB begangen, da er unter "berauschenden Mitteln" (Amphetamin) ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt hat.

-Zum anderen hat er eine Straftat gem §§ 1,3,29 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) begangen. Dort heißt es, dass es verboten ist Drogen zu besitzen und damit zu handeln. Der Konsum ist nicht strafbar. Jedoch ist es gängige Praxis, dass dennoch eine Anzeige angefertigt wird. Denn wer Drogen konsumiert, muss sie vorher erworben und damit besessen haben.

Gegen die Anzeigen können Sie nicht viel tun. Ihr Freund wird noch als Beschuldigter in diesen Verfahren von der Polizei vernommen. Er sollte sich überlegen, wie er dabei vorgehen will. Es könnte daher ratsam sein, sich einen Anwalt zu holen.

Da ihr Freund eine Straftat im Straßenverkehr begangen hat, kann es auch sein, dass das Gericht gem. § 69 StGB Ihrem Freund die Fahrerlaubnis entzieht. Und da er sich noch in der Probezeit befindet, wird er diesen auch nicht ohne weiteres wiederbekommen.

Daher nochmals den Rat sich einen Anwalt zu holen!

Mfg.