Fragen zur Verkehrskontrolle mit Drogentest

6 Antworten

Wenn man von der Polizei zu einer Verkehrskontrolle angehalten wird darf man und sollte man ja die Schnelltests verweigern.

Das macht keinen Sinn. Haben die Beamten eine Verdacht (Pupillen, Verhalten) können sie bei Verweigerung auch einen Bluttest anordnen. Gegen deinen Willen kann kein Schelltest durchgeführt werden, aber ein Bluttest.

Kann man da überhaupt eine Anzeige machen

Klar kannst du das. Wurde aber etwas verbotenes gefunden wäre es Blödsinn . Und einen begründeten verdacht von Polizisten zu widerlegen dürfte schwer werden.

Die Polizei mich somit Blasen lässt und 0,0 rauskommt dürfen die dann noch einen Bluttest machen wenn ich den schnelltest für Drogen ablehenen

Ja klar dürfen die das. Warum sollten sie das nicht dürfen sollen? Der Alkoholblastest sagt ja nichts über einen möglichen anderen Trogenkonsum aus. Übrigens darf man auch nicht zum blasen gezwungen werden wenn die Beammtei keinen konkreten Anhaltspunkt haben der einen möglich Konsum von Alkohol oder anderen Drogen hinweist. Aber solche Hinweise sind leicht gefunden. :-)

Kann da was von der Führerscheinstelle auch kommen da ich zu dem Zeitpunkt als da passiert ist noch 17 war

Da du den Führerschein 2 Monate nach der Vorfall bekommen hast, ist es unwahrscheinlich, dass die Behörden nachträglich bohren. Wenn der Richter, von dem du Sozialstunden erwartest, keine besonderen Gründe sieht dir da noch eine rein zu drücken, wirst du da wohl mit einem blauen Auge davon kommen. Aber du mußt ja einen Anwalt für die Sache haben. Dann frag lieber mal deinen RA.

Abschließend.

Lasse einfach die Finger von Drogen jeglicher Art wenn du Auto fahren willst. Ich will kein Moralapostel sein und gönne jedem seine Drogenerfahrungen, Aber dann auch noch uner Drogen am öffentlichen Straßenverkehr teil zu nehmen birgt einfach das Risiko sich wirklich ein lebenslanges Problem einfangen zu können. Und das ist keine Fahrt im Drogenrausch wert .

SelfmadeRecords 
Fragesteller
 10.11.2014, 12:51

Hey Danke dir, Top Antworten

und mit deinem Abschluss hast du vollkommen Recht würde nie auf irgendwelche Drogen Auto fahren. Allerdings ist THC leider immernoch so lange im Blut drin dass ne Woche nach meinem letzten Konsum noch was gefunden werden kann.

Das mit dem Führerschein wär der Hammer aber glaub da kommt Sicher was hat auch oben einer kommentiert und gut begründet. Aber wenns so wäre dann würd ichs so feiern.

Peace

Verweigere ich die Schnelltest und das Augenleuchten, Finger zur Nase als Begründung dass dabei falsche Werte rauskommen können, Können die polizisten mich ja auf die Wache mitnehmen für einen Bluttest der aber von einem Richter bestätigt werden muss.

Gemäß §81a Abs. 2 StPO kann die Blutentnahme auch von den Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (=Polizei) angeordnet werden.

Jetzt haben die Polizisten keine richtigen Beweise, können aber mit Sicherheit irgendwelche erfinden so dass der Richter zustimmt oder ? wenn ja welchen wären dies? da rote Augen ja nicht ausreichen, ist den die Ablehnung der schnelltests ausreichend ? und wie sieht es aus wenn man schon einen Btmg Eintrag hat ist das eine Begründung für einen Bluttest oder die Durchsuchung ?

Das ganze funktioniert wie ein Puzzle. Einzeln reichen die Punkte nicht aus, in Kombination, evtl. noch mit der Fahrweise oder sonstigen Feststellungen der Polizeibeamten dann schon.

Wenn ich dann gegen meinen Willen den Test durchführe, weil ich ja muss aufgrund der Zustimmung des Richters und dieser Negativ ist, kann ich dann was machen?

Das Ergebnis des Tests ist egal. Entweder die Voraussetzungen für die Maßnahme haben vorgelegen und die Maßnahme war rechtmäßig oder die Voraussetzungen haben nicht vorgelegen. Das ist vollkommen unabhängig vom Ergebnis der Blutuntersuchung.

hab jetzt oft gelesen da kann man gar nichts machen andere schreiben doch da dies Körperverletzung bzw ein schwerwiegender Eingriff in die Unversehrtheit ist oder eine Anzeige wegen Dienstaufsichtsbeschwerde.

Natürlich stellt eine Blutentnahme einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar (Grundrecht aus Art 2 Abs. 2 GG) .. aber genau dafür gibt es ja eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage (§81a StPO), nach der eine solche Maßnahme durchgeführt wird!

Kann man da überhaupt eine Anzeige machen da ich ach gelesen habe dass wenn man den Polizisten mit einer Anzeige droht diese oft schon nachlassen weil das für Sie Folgen haben könnte wie zb, in der Verhandlungszeit kein Gehaltserhöhung oder Aufsteigung oder stimmt das auch nicht ?

Klar kann man Anzeige erstatten, das kann man den Polizeibeamten vor/während der Maßnahme auch sagen. Deshalb werden sie die Maßnahme aber nicht anders durchführen als sonst. Von solch lächerlichen "Drohungen" lässt sich kein Polizeibeamter beeindrucken. Die Maßnahme wird entsprechend dokumentiert, ebenfalls der Grund für die Maßnahme usw. ...

Bsp. ich sage bei einer Verkehrskontrolle ich habe heute mittag ein Radler getrunken. Die Polizei mich somit Blasen lässt und 0,0 rauskommt dürfen die dann noch einen Bluttest machen wenn ich den schnelltest für Drogen ablehene. Die einen meinen ja da die Drogen nichts mit dem Alkohol zu tun haben, die anderen meinen nein da ein Schnelltest der negativ ist ausreicht um den Bluttest abzulehnen. Oder darf die Polizei nur keinen Bluttest auf Alkohol machen und auf Drogen schon?

Wenn beim Atemalkoholtest 0,0‰ rauskommt, gibt es ja keinen Grund, den Alkoholwert bei einer Blutuntersuchung feststellen zu lassen. Mit einer Blutuntersuchung auf Drogen hat der Atemalkoholtest nichts zu tun. Wenn der Verdacht vorliegt und es entsprechende Anzeichen gibt, dass ein Fahrzeugführer Drogen konsumiert hat, wird eine Blutentnahme angeordnet, egal was bei einem Atemalkoholtest rausgekommen ist. Der hat damit nichts zu tun.

Kann da was von der Führerscheinstelle auch kommen da ich zu dem Zeitpunkt als da passiert ist noch 17 war und keinen Führerschein hatte, jedoch schonmal angemeldet war. Den Führerschein hab ich 2 Monate nach dem Vorfall bekommen.

Ja. Polizei, Staatsanwaltschaft und/oder Gericht werden ggf. eine Mitteilung an die zuständige Führerscheinstelle machen. Diese kann dann eigene Maßnahmen / Untersuchungen anordnen.

Die Polizei darf neben der reinen Personalienkontrolle auch den routinemässigen Alkotest fordern, wenn es dahingehhend konkrete Indzien gibt. Dann zunächst mal pusten. Gottlob ist DAS bei Drogen im Strassenverkehr mittlerweile auch so. Bedeutet: bei bezüglichen Auffälligkeiten zunächst das Angebot freiwilliger Betestung...bei anzüglich beobachtbaren Auffälligkeiten mit einschlägig geschultem Reaktionsschema auch die zwangsweise Betestung bei hinreichendem Verdacht. Dann geht es ab zur Wache und ein Amtsarzt wird bestellt...

Jeder Test bei einer Verkehrskontrolle ist freiwillig. Die Polizisten entscheiden bei Verweigerung, ob sie durch Blut/Urinproben den Verdacht auf Alkohol/Drogen gerichtssicher beweisen wollen. Dafür brauchen sie grundsätzlich deine Zustimmung, wenn du sie nicht gibst (hast ja schon den Test verweigert) lassen sie das von einem Richter anordnen oder auch untersagen. Nebenbei: auch eine Urinprobe ist freiwillig, da die zwangsweise Entnahme von Urin außer Verhältnis steht.

Wenn man von der Polizei zu einer Verkehrskontrolle angehalten wird darf man und sollte man ja die Schnelltests verweigern.

Ihr habt verweigert, damit liegt eher ein begründeter Verdacht vor dies auf der Wache abklären zu lassen. Waren Anzeichen darauf zu sehen? Wenn ihr nix zu verbergen habt, nur zu; um so schneller seid ihr weiter.

Bsp. ich sage bei einer Verkehrskontrolle ich habe heute mittag ein Radler getrunken. Die Polizei mich somit Blasen lässt und 0,0 rauskommt

Da wird wohl gar nix passieren, nur dann, wenn die kontrollierenden Beamten auch Alc riechen oder anderweitige Auffälligkeiten bemerken; erst recht keine Blutentnahme.

Die einen meinen ja da die Drogen nichts mit dem Alkohol zu tun haben

richtig, es sind 2 unterschiedliche Delikte und eben auch verschiedene Tests nötig. Bevor der eigentliche Test durchgeführt wird, wird meist die Pupillenreaktion kontrolliert, das ist ein Indiz für den Genuss für BTM, es folgt der eigentliche Test.

Kann man da überhaupt eine Anzeige machen da ich ach gelesen habe dass wenn man den Polizisten mit einer Anzeige droht diese oft schon nachlassen weil das für Sie Folgen haben könnte wie zb, in der Verhandlungszeit kein Gehaltserhöhung oder Aufsteigung oder stimmt das auch nicht ?

Warum Anzeige, spart euch die Mühe und Aufwand, auch der Rest ist ein Mythos.

bin vor einem halben Jahr mit 3 kapseln mdma im club erwischt worden

nur im Zusammenhang mit einem KFZ wären da Sanktionen sicher, so aber eher nein.