Polizei-Kontrolle, Waffen- und Drogenbesitz

12 Antworten

verkehrsrechtlich ist das eine sehr intressante sache. wenn du über ein drogenscreening nachweisen kannst, dass du keine drogen nimmst,. bzw. innerhalb der letzten Monate keine genommen hast, dann sollte sich das auf deinen Führerschein nicht negativ auswirken. das allerdings impliziert wiederum, dass du ggf. mit Betäubungsmitteln handelst. hier kommt dann das Strafrecht ins Spiel.

da das aber alles individualgeschichten sind, die von vorstrafen, dem verhalten bei Entdeckung des Deliktes, so wie wieteren ermittlungsergebnissen abhängen, ist hier keine genaue Prognose möglich...

das einzige was ich dir hier und jetzt dazu raten kann ist auf keinen fall eine Aussage zu machen und einen Rechtsbeistand zu konsultiren, der Akteneinsicht erlangen und dir ggf. aus der Patsche helfen kann...

mit vieeeeeeeel glück, kommst du "mit einem blauen Auge" davon, wenn du glaubhaft machen oder beweisen kannst, dass du mit dem Zeug noch nicht gehandelt hast., nachweisen kann man dir ohne hin nur den Besitz und den Konsum, was den schlagring angeht, bleibt nur zu hofffen, dass es positiv gewichtet wird, dass du (achtung wortspiel) noch nicht einschlägig vorbestraft bist.

zu guter letzt sei noch die frage gestattet, was du mit den drogen und dem schlagring vor hattest, wenn du sie weder vertickst, noch selbst nimmst, bzw. den schlagring nicht benutzt?

lg, Anna

Hallo? Anna? Er schreibt doch: ...bis dann ein Drogentest gemacht wurde. Amphetamin und Kokain - positiv.

@nurromanus

oh hab ich überlesen,...

Das Führen von Fahrzeugen wird Dir untersagt werden.

Deine Fahrerlaubnis wird eingezogen.

Das Gericht (zunächst die Staatsanwaltschaft) wird den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen und die Erlaubnisbehörde anweisen, Dir nie wieder ohne den Nachweis einer bestandenen MPU (früher Idiotentest) eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Deine charakterliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen hast Du durch diesen Aufgriff erfolgreich negiert.

Menschen, die Schlagwerkzeuge in den Fahrzeugen mitführen und gleichzeitig Drogen zu sich nehmen, sind definitiv zur Teilnahme am Straßenverkehr ungeeignet.

...Und wenn sie dann noch von dieser Sache Wind bekommen, trägt das sicherlich nicht zur Entschärfung der Lage bei! :) --> http://www.gutefrage.net/frage/beamtenbeleidigung-was-kann-jz-passieren

@Beutelkind

so isses !

Gut so.

Solche Figuren gehören nicht in den Straßenverkehr.

DH !


Über Fitnessdullies kann man geteilter Meinung sein- klar aber in der Öffentlichkeit will die niemand.

So, da Du nun auch alle selbsternannten Heiligen von GF, mit ihren drakonischen Strafmaßen kennengelernt hast, die nur zu gerne jeden hier in Angst und Schrecken versetzen, da bekommst Du von mir auch mal eine vernünftige Antwort. Leider scheinen einige diese Seite mit den obersten Gerichtshof zu verwechseln, bei dem sie wohl nur zu gerne tätig wären. Das man hier lediglich nur eine gestellte Fage beantworten soll, damit sind diese Leute wohl völig überfordert.

Nun zu Deiner Sache. Was für Dich spricht ist, dass Du früher noch nie Strafrechtlich in Erscheinung getreten bist. Auch kann man Dir kaum, bei der geringen Menge einen gewerbsmäßigen Handel unterstellen und so bleibt es letztendlich beim Eigenkonsum. Wenn Du Dich dazu im Vorfeld nicht weiter geäußert hast, so hat Dein Anwalt, der wohl ein Pflichtverteidiger sein wird (?), die Möglichkeit, es als eine einmalige Sache hinzustellen. Ähnlich verhält es sich mit dem Schlagring. Er wird versuchen, das Gericht dahingehend zu überzeugen, dass Du dieses Teil mehr zum Selbstschutz und aus Angeberei mit Dir herumgetragen hast. Sicherlich fällt es in die Rubrik, unerlaubten Wafenbesitz. Doch auch hier macht das Gericht sehr wohl einen Unterschied, ob es sich dabei um eine scharfe 9 mm, oder um so was handelt. Du kannst damit rechnen, dass Du wohl Sozialstunden aufgebrummt bekommst und vielleicht auch den Führerschein für eine kurze Zeit abgeben musst. Das wird auch wieder davon abhängig sein, in wie weit Du auf Deinen Führerschein, in Deinem Berufsleben angewiesen bist? Denn man wird Dir ja nicht Deine berufliche Zukunft zerstören wollen. Aber das wird alles Dein Anwalt mit Dir besprechen, wo zu ich Dir rate, schon mal einen guten aufzusuchen, der dann mit Dit Dir die Prozesskostenbeihilfe beantragen wird. Damit kostet er Dir nichts.

Dann hast Du auch immer noch die Option, dass Du das Urteil des ersten Gerichts nicht anerkennst und in die Berufung gehst, was eigentlich jeder macht, weil in der nächsten Instanz das vorherige Urteil in der Regel immer gemindert wird. Wenn es ganz schlecht laufen sollte, dann kann nur das vorherige Urteil bestätigt werden. Ein höheres Strafmaß darf nicht ausgesprochen werden. Darum nutzt das auch jeder, weil es eigentlich nur besser werden kann.

Als erstes würde ich Dir jetzt raten, dass Du Dich nach einem guten Anwalt in Deiner Region umsiehst und dann sieht vieles gleich besser aus. Solltes Du zu Polizei vorgeladen werden, dann mache von Deinem Recht gebrauch, die Aussage zu verweigern. Denn je mehr jemand schon vor der Verhandlung erzählt, um so weniger hat dann der Anwalt in der Sache Spielraum.

Schlagring fällt unters Waffengesetz, es ist egal ob du damit was gemacht hast, es ist eine Waffe, kann von Fallengelassen bis einigen hundert Euro Strafe alles kommen. Aber was schlimmes passiert da nicht. Ich hatte mal eine Anzeige wegen Waffenbesitz (Springmesser mit zu langer Klinge), wurde nach wenigen Wochen ohne Konsequenzen fallengelassen.

Wegen der Amphe: Das ist ne geringe Menge zum Eigenkonsum, wenn du vorher nicht Auffällig warst , wird das fallengelassen.

Das einzige Problem was du hast ist, dass es zwei Anzeigen auf einmal sind, das ist nicht gut...

Beteuere bei der Vernehmung, dass du nicht wusstest das der Schlagring illegal ist und gib zu dass die Amphe zum Eigenkonsum war, was besseres kannst du nicht machen.

Nein, das ist nun ganz und gar nicht das einzige Problem.Als Fußgänger hätte er vielleicht kein großes Problem. Wohl aber am Steuer eines Kfz, und dann auch noch in der Probezeit. Echt super Leistung.. Ich hoffe, auch du erkennst den Unterschied.

@Sonnenstern811

Ja selbst ich erkenne den Unterschied...Meine Antwort bezog sich auch erstmal nur auf den Drogenbesitz und den Waffenbesitz. Wie du in meinem Text siehst habe ich keine Stellung zum KFZ bezogen. Grade sofern unter Drogeneinfluss gefahren wurde, wird das noch weitere Konsequenzen haben.

@Oblivion992

Er schreibt ja, dass er unter Drogeneinfluss gefahren ist!

Welchen strafrechtlichen Konsequenzen sind zu erwarten und wie teuer könnte das alles ungefähr werden?

Sehr viele und sehr teuer. Der Reihe nach:

  • Verstoß gegen WaffG § 2 (3) iVm Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.2: Besitz eines verbotenen Gegenstandes (Schlagring)

Das ist eine Straftat, Strafmaß nach WaffG §52 (3) Punkt 1: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

  • Verstoß gegen StGB §316: Trunkenheit im Verkehr

Noch eine Straftat. Strafmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Außerdem Entzug der Fahrerlaubnis nach StGB §69 sowie Verhängung einer Führerscheinsperrevon idR 12 Monaten.

  • Verstoß gegen BtMG §29: Besitz von BtM

Drei Straftaten auf einmal! Strafmaß Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Als Einzeldelikt würde das auf Grund der geringen Menge und Ersttäterbonus sicherlich eingestellt - aber bei der Sammlung kann es sein, daß der Staatsanwalt das nicht unter den Tisch fallen läßt.

Aus allen Strafen wird eine Gesamtstrafe gebildet. Ich vermute mal, Du bist unter 21 - dann wird nach Jugendrecht geurteilt, d.h es werden z.B. Geldstrafen in Sozialstunden umgewandelt.

Das Strafmaß liegt immer im Ermessen des Richters. An Hand ähnlicher Fälle würde ich mal grob geschätzt auf eine hohe Anzahl an Sozialstunden oder evtl. einen Kurzzeitarrest tippen.

Du wirst also in nächster Zeit kaum noch in die Muckibude gehen, dafür wünsche ich schon mal viel Spaß als Essensschubse, Klopfannenspüler und Urinkellner im nächsten Krankenhaus / Altenheim.

Wenn Du Glück hast, wird nur ein sog. Diversionsverfahren eröffnet, ansonsten wird ein Gerichtstermin angesetzt, In letzterem Fall empfehle ich den Gang zum Anwalt, bei der Diversion brauchst Du nur anwaltliche Hilfe, wenn Du das Urteil anfechten willst.

Und jetzt zum teuren Teil: Der Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Dir wurde der Konsum harter Drogen nachgewiesen. Damit bist Du nicht mehr geeignet, ein Fahrzeug zu führen.

Dieser Eignungsmangel kann nur durch eine MPU geheilt werden.

Voraussetzung für eine positive MPU ist der Nachweis der Abstinenz über mindestens 12 Monate. Entweder mittels Urinscreening (dann wirst Du in zufälligen Abständen angerufen und zur Probenabgabe einbestellt) oder Haarscreening (1cm = 1 Monat, je nach Haarlänge mußt Du eine oder mehrere Proben abgeben).

Kosten zwischen 200€ und 700€.

In diesem Jahr solltest Du dich gründlich auf die MPU vorbereiten. Entweder mittels Büchern, Selbsthilfegruppe, MPU-Kursen oder (teuer, aber effektiv) einer verkehrspsychologischen Beratung.

Kosten zwischen 100€ bis weit über 1.000€

Drei Monate vor Ablauf der Führerscheinsperre kannst Du die Fahrerlaubnis neu beantragen.

Kosten 50€ bis 200€

Dazu kommen evtl. noch Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Fotos etc, falls nicht mehr vorhanden oder zu alt.

Dann kannst Du zur MPU antreten.

Kosten ca. 550€

Entscheidend für eine positive MPU ist v.a. das Gespräch mit dem Gutachter. Wichtig ist vor allem, daß Du im Gespräch glaubhaft darlegen kann, daß Du dein ganzes Leben lang(!) niemals wieder Drogen konsumieren wirst. Wichtige Fragen bei der MPU sind beispielsweise:

  • Hat der Betroffene sein Fehlverhalten erkannt?
  • Wurde das Fehlverhalten aufgearbeitet?
  • Hat er wirklich aus seinen Fehlern gelernt?
  • Wurde das neue Verhalten geübt?
  • Hat der Betroffene Vermeidungsstrategien für "Gefahrensituationen" entwickelt?
  • Wurden diese eingeübt?
  • Wie ausgeprägt ist seine Willensstärke?
  • Liegen ausreichende Fähigkeiten zur Selbstbeobachtung und Selbstkritik vor?
  • Hat sich sein soziales Umfeld verändert?
  • Kann der Betroffene seine Verhaltensänderungen nachvollziehbar glaubhaft machen?

Drei Punkte habe ich noch:

  • Zusätzlich wird ein "besonderes Aufbauseminar für alkohol- und drogenauffällige Fahranfänger" angeordnet (z.B. NAFAplus beim TÜV)

Kosten ca. 250€

  • Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre und ruht für die Dauer des Entzugs

  • Du hast die drei üblichen Stufen der Maßnahmen in der Probezeit übersprungen. Falls Du in der verbleibenden Probezeit nochmals auffällig wirst (d.h. 1 A-Verstoß oder 2 B-Verstöße), wird die Fahrerlaubnis sofort wieder entzogen.

Klasse Antwort, Kompliment.

@furbo

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist sogar unabhängig vom Konsum der Drogen fällig. Bei Straftaten in Verbindung mit einem Kraftfahrzeug (Bankraub, Einbuch, Entführung und auch dem Schmuggel oder Transport von Drogen) kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Zur MPU, hier kommen die Umstände "Nichteignung durch Fahren unter Einfluß berauschender mittel und die Charalterliche Nichteignung zusammen" Vor einer MPU steht da erstmal ein einjähriger Abstineznachweis. (Haarproben), erst wenn dieser positiv verlaufen ist, kann die eigentliche MPU durchgeführt werden)

Ich würde sagen: "Das große Los gezogen"

@TransalpTom

Bei Straftaten in Verbindung mit einem Kraftfahrzeug

Dazu müßte er eine "nicht geringe Menge" transportiert haben. Beim Transport einer einfachen oder (wie hier) sogar geringen Menge greift kein Staatsanwalt nach StGB §69 - zudem sich der hier auch direkt als Folge des 316er ergibt.

"Nichteignung durch Fahren unter Einfluß berauschender mittel und die Charalterliche Nichteignung zusammen

Dem widerspreche ich auch mal - der Verstoß gg. das WaffG interessiert die FsSt ziemlich wenig. Also einfache Fragestellung wegen Drogenmißbrauchs.

Ich würde sagen: "Das große Los gezogen"

Kein Widerspruch: Er bekommt das volle Programm.