Kann ein Polizist im Ausland tätig sein?

8 Antworten

Du kannst verdächtige Personen immer fest halten auch wenn du kein Polizist bist - das ist in den meisten Ländern der Welt so. Nur führen von Schusswaffen im Ausland und handeln als Polizist im Ausland bedarf einer Genehmigung der ursprünglichen Behörde.

Also im Endeffekt: eingreifen immer, aber sich als Polizist aufspielen: generell nein.

Er hat keine polizeilichen Befugnisse in einem anderen Land, aber er hat wie jeder Bürger Jedermannsrechte. In Deutschland darf nach Paragraph 127 Strafprozessordnung jeder Bürger einen Straftatverdächtigen bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, das nennt sich vorläufige Festnahme durch Jedermann. 

Vorläufige Festnahme durch Jedermann. Richtig. Hab ich noch auf der Polizeischule BGS in Lübeck gelernt.

Nein, darf er nicht. Er hat die gleichen Rechte wie jeder andere Einheimische.

Nein, er hat in diesem Fall nur Bürgerrechte.

Er darf den Täter stellen und festhalten bis zum Eintreffen der Polizei.
Verhaften kann / darf er international nicht.

Grüße, ----->

Nein weil er in dem Land nicht zuständig ist ist er dort ein normaler Zivilist und darf auch nur das machen was dieser machen darf.