Wird eine Jugendstrafe aus dem erweiterten Führungszeugnis gelöscht?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Eintrag ist 10 Jahre nach dem Urteil gelöscht worden. Voraussetzung ist aber, dass es danach keine gerichtlichen Strafen mehr gegeben hat.

Die "Freiheitsstrafe" nach Jugendstrafrecht nennt sich übrigens korrekterweise "Jugendstrafe"

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__34.html

Übrigens nach 5 Jahren ;-)

@passaufdichauf

Nein. Für Strafen wegen Sexualdelikten gelten andere Fristen.

Selbst wenn er auf den  " letzten Drücker " noch gerade vor Vollendung des 21 Lebensjahres wegen solch eines Deliktes noch nach Jugendstrafrecht verurteilt worden wäre, so lägen hier doch immer noch 27 Jahre zwischen. ( wenn er heute angeblich 48 Jahre wäre )

Nun weiss ich nicht aus dem "Stehgreif", was überhaupt ins "erweiterte FZ" für Erwachsene aufgenommen würde ( ist leicht recharchierbar ) und somit auch ( wenn überhaupt ) von dort hin aus dem "Erziehungsregister" ins Strafregister für Erwachsene übernommen werden würde.

Und weiter betrachtet gäbe es noch weitere Faktoren wie Tilgungszeiten , Überliegefristen und Tilgungshemmnisse je nach fortwährendem Lebenswandel.

Aber in Konstellation zur Fragestellung wäre es unmöglich, mit rechnerisch 26 noch nach Jugendstrafrecht verurteilt zu werden. Da gäbe es nur 2 Möglichkeiten :

 - er wusste nicht, was er sagt

 - er war ein relativ kontinuierlicher Straftäter mit einer inzwischen langen Strafakte mit insgesamt fortwährender Anlaufhemmung / Tilgung der Einträge.

Was meinst Du mit einem erweiterten Führungszeugnis? Wenn er eins benötigt für einen Arbeitgeber, dann wird dort nichts drinstehen. Wenn er es für eine Selbständigkeit braucht, dann geht dieses Zeugnis direkt zum Ordnungsamt und da könnte die Vergangenheit erwähnt sein.

Wie kann ein 48jähriger vor 12 Jahren 18 gewesen sein? Das musst du mir mal gelegentlich erklären! Dann lag die Tat 18 Jahre zurück und dann wurde er zu 9 Monaten verurteilt? Unglaublich!

Zwillinge? 48-12=36/2 = 18 .. Passt doch!

@BalTab

Er war zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt. Weitere 18 Jahre später hat das Opfer die Tat angezeigt.

Weil eine Verurteilung auch später als zum Tatzeitpunkt erfolgten kann?

@grubenschmalz

Interessanter Ansatz. Da käme es dann aber auch wiederum auf die Fristen der Verjährung selbst lange zurückliegender Tatbestände an. Aber hier übertrifft es reines Wissen von Laien. Da wäre ich in diesem Antworterstatus selbst garnicht drauf gekommen.

man kann tatsächlich lange nach seiner tat verurteilt werden