Eintrag ins Führungszeugnis bei Jugendstrafe Sozialstunden?

6 Antworten

Hallo jebemtisve123,

weder bei erwachsenen noch bei jugendlichen Personen tauchen Verurteilungen die mit Sozialstunden geahndet werden im Führungszeugnis auf.

Bei Erwachsenen tauchen nur:

  1. Verurteilungen von über einem Jahr Freiheitsstrafe oder

  2. Verurteilungen von mehr als 90 Tagesätzen auf.

Bei Jugendlichen tauchen sogar nur Verurteilungen von

  1. mehr als zwei Jahren Jugendstrafe

auf.

Das von Dea angesprochene erweiterte Führungszeugnis enthalt die Straftaten, die Auswirkungen haben bei Berufen, die mit der Erziehung und Ausbildung von Kindern zu tun haben. Insbesondere werden dort Sexualstraftaten mit aufgenommen.

Aber Du hast nichts weiter zu befürchten.

Wenn Du nun ein Führungszeugnis beantragst, steht da nur drin, dass keine Eintragungen vorhanden sind.

Dementsprechend darfst Du Dich bei einer Bewerbung als nicht vorbestraft bezeichnen.

Schöne Grüße
TheGrow

superduperpuper  06.01.2019, 16:22

aber was wenn das führungszeugnis von der stadtverwaltung angefragt wird und dann weiter geleitet wird zum arbeitgeber, weil da steht ja etwas anderes drinne als wenn ich es privat anfrage

MKMKJKAK  12.09.2020, 09:43
Folgen Ladendiebstahl (Jugendstrafrecht)?

Lena hat in eine Laden hatte Schmuck geklaut wert war 35€. Dann jemand hatte von Laden Polizei angeruft Polizei ist dort gekommen. In paar monate Sie hatte eine Brief bekommt von Gericht, und sie hatre eine Anwalt auch von Gericht bekommt. Und im Gericht wird entschieden dass sie sollte 30 Sozialstunden machen. Sie hatte dann in eine Verein gemacht da hat sie seine 30 Stunden gemacht. Und sie war 16 jahre alt. Und dass war eine Räubische Diebstahl.

Fragen 

1) Darf Lena Polizei werden? 

2) Darf Lena eine Führerschein machen? 

3) Darf Lena in Schule oder Kindergarten arbeiten

4) Darf Lena Deutsche Staatsangehörigkeit haben?

5) Steht dass auch in eine Führungszeugniss auch dass Lena hat eine Diebstahl/ körperverletztung odee sozialstunden gemacht?

Nein, Jugendstrafen werden nicht eingetragen. Auch nicht ins erweiterte Zeugnis.

Jugendstrafen kommen in ein gesondertes Erziehungsregister. Straf- und Vormundschaftsgerichte, die Staatsanwaltschaft und die Jugendämter bekommen da einen Einblick. Alle anderen Ämter und Privatpersonen haben da kein Auskunfsrecht.

Nein im Führungszeugnis nicht, aber die Akten werden jedoch nicht geschleddert, auch aus dem  Erziehungsregister. 

Kommt das ins Führungszeugnis?

Nö.

und wie lange wird das gespeichert?

Gar nicht, da es ja nicht drin ist.

Im normalen Führungszeugnis steht es nicht drin. Sehr wohl aber im erweiterten Zeugnis, wie man es zB im ÖD vorlegen muss...

Kommt also darauf an, welche Version dein Chef haben will.

TheGrow  02.02.2014, 18:55

Die Auskunft ist falsch.

Diese Verurteilung steht auch nicht im Erweiterten Führungszeugnis drinnen.

Gehe aber noch einmal in einem gesonderten Thread da drauf ein.