Polizeiliches Führungszeugnis Ausbildung

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Was steht in einem Führungszeugnis?

Wenn im Führungszeugnis steht: "Inhalt: Keine Eintragung", dann bedeutet dies, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf. Anderenfalls werden die wichtigsten Angaben aus der ergangenen rechtskräftigen Verurteilung, zum Beispiel das Datum der Verurteilung sowie das Gericht und das Geschäftszeichen, die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) vermerkt. Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erst Verurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind. Auch zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu zwei Jahren werden in der Regel überhaupt nicht ins Führungszeugnis eingetragen.