Beim Kaufland Geklaut und erwischt was erwartet mich?
wie ihr oben bestimmt schon gelesen habt habe ich heute beim kaufland etwas geklaut das einen wert von 15€ hatte und und wurde dabei erwischt ... ich musste 100€ strafe zahlen habe Hausverbot bekommen und habe eine anzeige bekommen (ich bereue es auch und werde es auch nie wieder machen ) meine frage ist jezt ob das in das führungszeugniss kommt und ob ich vors gericht muss ... meine zweite frage ist ob ich etwas dagegen tun kann dass z.B. das Hausverbot aufgehoben wird und noch eine dritte frage....Ich mache eine Ausbildung zur fachkraft für lagerlogistikund da muss ich auch im versand arbeiten wo es auch um luftsicherheit geht und mir wurde gesagt das das schlimmer als ein polizeiliches Führungszeugniss (ist jezt meine ausbildung gefährdet?!?
5 Antworten
Hallo JJCool96,
wie ich hier lese, hast du keinerlei Vorstrafen oder Ähnliches, das ist schon einmal gut.
Das Hausverbot musst du akzeptieren, gewöhnlich wird es auf ein Jahr begrenzt. Halte dich daran auf jeden Fall, damit zu deinem Ladendiebstahl nicht noch ein weiteres Vergehen hinzu kommt. Sicher gibt es auch andere Geschäfte in deiner Gegend.
Bei der Anzeige kannst du auf "Einstellung wegen Geringfügigkeit" hoffen, da wirst du demnächst Post von der Justiz bekommen. Wenn du dich in dem Schreiben äußern sollst/ darfst, dann nimm diese Gelegenheit wahr: erkenne die Schuld an, bekunde deine Reue und stimme ggf. Auflagen zu.. Das ist sehr wichtig! Den Arbeitgeber musst du nicht informieren, es geht ihn auch eigentlich Nichts an.
Und hier die gesetzliche Grundlage: „Diebstahl oder Unterschlagung geringwertiger Sachen wird nach § 248a StGB nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Grenze für die Geringwertigkeit einer Sache auf 50 EUR festgelegt (Beschluss des OLG Hamm vom 18.07.2003, 2 Ss 427/03; ZAP EN-Nr. 695/2003).
Üblicherweise wird also von Staatsanwaltschaft / dem Gericht das Verfahren eingestellt. Darüber wirst du dann auch schriftlich informiert.
Bei Ladendiebstahl wird oft wie folgt verfahren: [ §153 a StPO ] Einstellung ohne Auflagen, dann musst du weder Geldbuße noch Sozialstunden leisten, oder aber Einstellung mit Auflagen, wie Spende an gemeinnützige Institutionen, Sozialstunden etc. sein.
vors gericht glaub ich nicht, Ins Führungszeugnis könnte es kommen aufgehoben wird das Hausverbot nicht. Könnte sein das die Ausbildung gefährdet ist.
ok :(
Die 100€ sind keine Strafe, sondern wohl die "Bearbeitungsgebühr" der beklauten Firma.
der Markt kann keine Strafe verhängen, das macht der Richter. Er kann eine Gebühr für die durch den Diebstahl entstandenen Aufwand verlangen.
ok muss ich denn jezt vors gericht ?!?
Das weiß ich nicht. Du kannst auch anhand der Aktenlage verurteilt werden, das ist dann ohne Verhandlung mit Deiner Anwesenheit rechtskräftig.
Wie musstest du denn die 100€ zahlen? Hat er einfach gesagt du musst jetzt bar 100€ Strafe bezahlen?
ja
War das das erste Mal, dass du geklaut hast? Oder gibt es schon eine Akte von dir?
nein das war das erste mal und ich schwöre das es auch das lezte mal war
Dann passiert da vermutlich nicht mehr viel!
was verstehst du unter nicht mehr viel?
Selbst, wenn es noch eine Gerichtsverhandlung gibt, dann wird das Verfahren entweder gegen Geringfügigkeit eingestellt oder du bekommst Sozialstunden (musst in einem Altenheim oder sonst einer Einrichtung ein paar Stunden aushelfen). Überleg dir, ob du mit deinem Chef sprechen kannst, es ist seine Entscheidung, ob du die Ausbildung wirklich abbrechen musst. Ich meine, wenn bisher alle total zufrieden mit dir waren, dann solltest du wegen eines einmaligen Fehlers keine Probleme bekommen!
keine ahnung mir wurde gesagt das ich die 100€ zahlen muss als strafe