Steht das im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis drin?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich stehen im Führungszeugnis nur Verurteilungen über 90 Tagessätze oder 3 Monate Haft (Haft mit Bewährung).

Diese Angaben würden auch in einem erweiterten Führungszeugnis stehen.

Das besondere an einem erweiterten Führungszeugnis ist, daß dort auch geringere Verurteilungen (als oben angeführt) im Bereich der Sexualdelikte oder die im Rahmen von Straftaten gegen den Schutz von Kindern und Jugendlichen verübt wurden, aufgeführt sind.

Also Deine "Taten" stehen sowieso nicht drin, da es keine Verurteilungen gab.

Im Führungszeugnis stehen lediglich 'gerichtliche' Verurteilungen

Nein derlei Dinge sind nicht in einem erweiterten Führungszeugnis vermerkt.

Wenn du nie von einem Richter verurteilt wurdest steht da auch nix drin.