Unrechtmäßige Hausdurchsuchung, was passiert?

9 Antworten

In einem Rechtsstaat dürften illegal erworbene Beweise nicht verwendet werden. Hierzulande dürfen sie. Ebenso wie die Beweise, die anlässlich einer rechtmässigen Durchsuchung aus ganz anderem Anlass zufällig gefunden werden.

Die Steeur-CDs sind allerdings kein gutes Beispiel, denn die enthalten keine Beweise, sondern Hinweise, bei wem sich eine Durchsuchung lohnen könnte.

Wie leicht man auch zu einer rechtmässigen Durchsuchung kommt, konnte man in letzter Zeit ofter in der Zeitung lesen. Ein noch so windiger Verdacht reicht dazu, die Idee, dass ein beantragter Durchsuchungsbeschluss von einem Richter gründlich auf seine Berechtigung geprüft werde, ist leider nur ein frommer Wunsch :-(

In einem Rechtsstaat dürften illegal erworbene Beweise nicht verwendet werden.

Wir leben hier in einem Rechtsstaat!

Hierzulande dürfen sie.

Das ist nicht so einfach in einem Satz zu beantworten. Siehe meine Antwort.

Ebenso wie die Beweise, die anlässlich einer rechtmässigen Durchsuchung aus ganz anderem Anlass zufällig gefunden werden.

Und das ist auch gut so!

Wie so oft... ein Blick in´s Gesetz erspart uns Geschwätz...

§ 102 StPO

Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

§ 105 StPO

(1) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 ordnet der Richter an; die Staatsanwaltschaft ist hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist.

§ 108 StPO

(1) Werden bei Gelegenheit einer Durchsuchung Gegenstände gefunden, die zwar in keiner Beziehung zu der Untersuchung stehen, aber auf die Verübung einer anderen Straftat hindeuten, so sind sie einstweilen in Beschlag zu nehmen. Der Staatsanwaltschaft ist hiervon Kenntnis zu geben. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit eine Durchsuchung nach § 103 Abs. 1 Satz 2 stattfindet.


Bedeutet also dass eine Durchsuchung nicht automatisch unrechtmäßig ist nur weil kein schriftlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Sachen die dabei gefunden werden dürfen als Beweismittel sichergestellt werden, egal ob danach gesucht wurde oder nach etwas Anderem.

Für den Fall dass wirklich mal einen unrechtmäßige Durchsuchung stattgefunden hat... dann gilt ein Beweiserhebungsverbot. Bedeutet also es dürften keine Sachen als Beweise sichergestellt werden...

Wenn das doch geschehen ist kann das zu einem Beweisverwertungsverbot führen... dann dürfte diesen "Beweisen" im Strafverfahren keine Bedeutung zugemessen werden. Es muss jedoch nicht zu einem Beweisverwertungsverbot führen. Dann hätte man zwar die Beweise nicht erheben dürfen, da sie aber nunmal da sind dürfen sie trotzdem benutzt werden. Bei der Bewertung darüber wird vom Gericht abgewogen was höher ist... das verletzte Recht des Beschuldigten (weil unrechtmäßige Durchsuchung und Beweiserhebung) oder der Strafanspruch des Staates.

bei dringendem tatverdacht dürfen die auch ohne und keine sorge das wird schnell nachträglich genehmigt und wenn sie was gefunden haben um so besser für sie.das ist dann der beweis das sie nicht unrecht hatten

Naja, so gut wie jeder hat irgendwas unerlaubtes zuhause. Seien es gebrannte CDs.

Naja das wird meistens schwierig.

Wenn "Gefahr im Verzug" ist, dann dürfen die dir die Bude auch so zerpflügen. Sollte es allerdings wirklich eine unrechtmäßige Durchsuchung gewesen sein, dann werden die Beweise nicht zugelassen, wenn ich mich nicht irre.

Ich habe immer sehr große Schwierigkeiten, mit etwas völlig Unsinniges, Unrechtes und Fiktives vorzustellen, was jeglicher Logik, jedem Sinn und jeder Rechtmäßigkeit entbehrt.

Ohne Durchsuchungsbefehl = nur bei Gefahr in Verzug und dann rechtens

auf eigene Faust = so ein Blödsinn, der letzte Bulle ist eine fiktive Figur ...

was illegales finden = da haben wir die Rechtmäßigkeit, sowas definiert sich schneller, als du Schxxxx sagen kannst ...

Gruß S.

Es war eine "Stellt euch vor..."-Frage und wenn sie dir nicht gefällt, brauchst du ja nicht antworten.

@Kristina100396

Wenn dir meine Antwort nicht gefällt, brauchst du sie nicht kommentieren ...

@Sirius66

Nervt nur, immer so schlecht gelaunte, mal eben geschriebene Antworten zu bekommen, kenn ich. :-) Nicht böse gemeint!

@Kristina100396

Ich bin ganz und gar nicht schlecht gelaunt. Völlig falsche Interpretation, die du als deine Wahrheit nimmst.

Ein Fall wie der Beschriebene ist eben sehr unwahrscheinlich und von daher schwer vorstellbar, das ist alles.

Und wenn man was findet, wir der Grund modeliert, so einfach ist das.

@Sirius66

Okay, dann kam das falsch rüber! Ja ist unwahrscheinlich aber dennoch interessant für den Fragestellenden..

Solche Durchsuchungen, also ohne Befehl, sind wohl schonmal vorgekommen.

@DoubleBuckel

Dann gibt es eine andere Grundlage. Gefahr ist dann der Befehl. Wie sich das in den Dienstvorschriften liest und definiert, wissen die Beamten - das glaub mir mal ...

Gruß S.

was illegales finden = da haben wir die Rechtmäßigkeit,

Ganz so einfach ist es zum Glück nicht...

@freede

Schade ...