Polizei fährt mich nach Hause-muss das sein?

7 Antworten

Wenn bei der polizeilichen Kontrolle eine Alkoholisierung in diesem Ausmaß bekannt wird, erhalten die Polizisten eine sogenannte "Garantenstellung". Das heißt vereinfacht, die Polizisten sind ab diesem Moment dafür verantwortlich, dass dir aufgrund deiner Alkoholisierung nichts passiert.

Zu deinem eigenen Schutz wurdest du offensichtlich in Gewahrsam genommen. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wurdest du daraufhin nach Hause verbracht, und vermutlich deinen Erziehungsberechtigten übergeben.

Auch, wenn du dich in dieser Situation sicher gefühlt hast, und denkst, dass du den Heimweg sicher überstanden hättest: Die Polizei war in der Verantwortung. Wäre dir, aus welchen Gründen auch immer, auf dem Heimweg etwas passiert, hätten sich die Polizisten straf- und beamtenrechtlich zur Rechenschaft ziehen lassen müssen.

Und, nachdem das ganze ja auch ein kleiner Denkzettel sein soll, und die Polizei teurer ist als ein Taxiunternehmen, kostet diese Verbringung eben ihren Preis.

Ich will dich nicht maßregeln, aber 1,1 Promille ist für einen 16jährigen ein Wert, auf den man nicht stolz sein sollte.

Die müssen bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigen informieren. Ob man na Hause gebracht werden muss, weiß ich nicht. Das diente aber zu deinem Schutz damit du dir betrunken nichts tust oder andere Ideen hast.

Nur weil man kein Fahrzeug gefahren hat, heißt es nicht das man betrunken zu Fuß nichts dummes anstellt. (Bei fahrzeugen sind die Sachen ja klar mit den Promillewerten)

Wenn du nur einen Aufwand, eine Verwaltungsgebühr bezahlen musst, ist doch gut. Von dem illegalen Gegenstand schreibst du ja nichts mehr...

Tja man muss halt die Konsequenzen spüren, wenn man auf cool und Erwachsen tut. Dann kann man auch dazu stehen und einfach bezahlen.

Ansonsten mal nen Anwalt fragen...

Die Polizei war ab dem Moment der Kontrolle für dich verantwortlich, zumal du minderjährig bist. Falls etwas nach der Kontrolle und Entlassung vor Ort geschehen wäre, hätten deine Eltern die Polizei haftbar gemacht. Es gab einen Fall, wo Polizisten einen Betrunkenen alleine durch die kalte Nacht nach Hausen gehen ließen. Dieser verstarb dann in der Kälte!

Ich bin mir nicht sicher. Aber ich denke da musst Du wohl zahlen. Wenn Deine Eltern eine Rechtsschutzversicherung haben könntest Du einen Anwalt fragen.

Hallo,

ja das muss sein.

Da du noch nicht volljährig bist, gab es nur 2 Wahlmöglichkeiten:

1.Dich an das Jugendamt übergeben und die hätten dich dann in ein Heim gesteckt für die Nacht

2.dich zu deinen Eltern bringen (natürlich kostest das)

Welche wäre dir lieber gewesen ?