bei häuslicher gewalt: fristlose kündigung durch den vermieter..

6 Antworten

Nein der Vermieter kann nur auf Grund der Anzeige keine fristlose Kündigung aussprechen. oder besser durchsetzen.

Aber das wird dir der Anwalt schon noch erläutern.

Normalerweise ist häusliche Gewalt eine Privatsache. Wenn allerdings der Hausfrieden massiv gestört wird, könnte das für den Vermieter ein Grund sein, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Vielleicht sieht sich deine Ex-Freundin von dir bedroht und hat wegen Eigenschutzes die Vermieterin angerufen und um die fristlose Kündigung gebeten. Vielleicht hast du deine Ex-Freundin geschlagen und sie hat nun Angst mit dir weiter in einer Wohnung zu leben. Wenn dir die Polzei einen Platzverweis erteilt hat, müsste dieser ja begründet sein. Die Polizei müsste da schon genau überprüfen, ob der Vorwurf deiner Ex-Freundin den Tatsachen entspricht, bevor dir ein Platzverweis erteilt wird. Offenbar sind die Vorwürfe deiner Ex-Freundin so massiv, dass sich die Polizei für einen vorübergehenden Platzverweis und die Vermieterin für eine fristlose Kündigung ausgesprochen haben. Die Vermieterin muss dir die fristlose Kündigung schriftlich zustellen, sonst hat die Kündigung keine Wirksamkeit. Auf Zuruf per Telefon kündigen, das geht nicht.

Ontario  07.12.2012, 10:27

Wollte noch folgendes nachtragen. Wenn sich die Vorwürfe deiner Ex-Freundin als nicht haltbar oder unzutreffend herausstellen, würde ich gegen sie juristisch vorgehen. Demzufolge auch gegen die fristlose Kündigung der Vermieterin Widerspruch einlegen. Schriftlich und nicht am Telefon. Wenn die Vorwürfe nachweisbar begründet sind, solltest du auf weitere Massnahmen verzichten, die als häusliche Gewalt zu bewerten wären und dir so schnell als möglich eine andere Wohnung suchen.

Es geht doch schon los, dass Du hier nichts schreibst, wer eigentlich im Mietvertrag steht. Ich nehme an, Ihr steht beide drin. Dann kann eine fristlose Kündigung nicht gegen einen von beiden gehen, sondern nur gegen beide im Mietvertrag stehende Personen. Die Anzeige wegen angebl. häuslicher Gewalt richtet sich nur gegen Dich und ist eigentlich Privatsache. Eine einseitige mündliche Kündigung reicht nicht aus, um irgendwas am Mietverhältnis zu ändern. Selbst, wenn Deine Freundin es gerne so hätte, könntest Du der Kündigung widersprechen (grundlos) und dann müsste die Vermieterin erst einmal klagen. Das dauert. Also am besten: Gar nichts unternehmen (Anwalt fragen ist aber schon gut, denn da geht es sicher auch um andere Fragen), aber dennoch so schnell wie möglich eine neue Wohnung suchen und Dein Zeug aus der Wohnung räumen. Dann mit Ex und Vermieterin über eine Änderung des Mietvertrags sprechen, sodass Du raus bis (auch aus der Haftung) und Deine Ex allein Mieterin ist, was anscheinend auch dem Willen der Vermieterin entspricht.

es geht bei der frage rein darum, ob mir wegen des vorwurfs vom vermieter fristlos gekündigt werden kann. dass mir nicht telefonisch gekündigt werden kann ist klar, die fristlose kündigung wurde angekündigt, da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. ich will ja ausziehen, aber erst zum ende des monats, nicht zur mitte, da ich noch etwas zeit brauche, um den auszug vorzubereiten. ihr glaubt ja nicht, dass ich da noch einen tag länger bleibe, als ich muss. und da ich ja sagte, die beschuldigung ist unbegründet, gehen wir doch einfach mal davon aus.

Also wenn deine Freundin oder eher ex dich nahegelegt hat ohne das es stimmt hat sie eine Straftat begangen und du wärest schön blöd wenn du sie nicht wegen falscher Verdächtigung anzeigst und sie vor die Tür setzt Hast du es schriftlich bekommen vom Vermieter wenn ja dann geh gegen an Hab Eier in der Hose und geh gegen deiner ex vor Hat sie recht dann sollte's Leine ziehen