Mieter ohne Kündigung umgezogen und Wohnung nicht komplett geräumt
Hallo, Ein Mieter hat seine Mietzahlung eingestellt und ist neulich umgezogen. Zur Schlüsselübergabe ist er nicht erschienen. Stattdessen hat er mich angerufen und mir gesagt, dass bei ihm eingebrochen wurde und die Tür offen ist. Trotzdem wollte ich mir den Schlüssel übergeben, doch er weigert sich, da er "keinen Sinn" mehr sieht und blieb dabei. Er meinte auch, dass er keine Sachen mehr hätte, für die er Interesse hat. Zur Polizei ist er bisher nicht gegangen, um den Einbruch zu melden. Am Tag darauf ging ich vor die Wohnung, ohne sie zu betreten, und sah soweit nur Müll in Form von leeren Flaschen und Verpackungen, die auf dem Boden rumlagen. Das Einwohnermeldeamt hat ihn bereits abgemeldet. Den Mietvertrag haben wir mündlich aufgehoben und wollten bei der Schlüsselübergabe die Aufhebung schriftlich festhalten. Wie schon geschrieben weigert er sich, mit mir zu treffen. Da er noch Mietschulden von vor zwei Jahren von mehr als zwei Monatsmieten hat, kann ich ihn doch jederzeit fristlos kündigen und die Wohnung betreten, oder kann ich seine Abmeldung vom Einwohnermeldeamt als Stütze zum Betreten der Wohnung nutzen?
7 Antworten
Ruf ihn an und sag ihm deutlich, wenn du nichts schriftliches hast musst du ihn Verklagen da die Wohnung nicht gekündigt ist.
Falls das nur zu faul ist, biete ihm an dass du zu ihm fährst und er folgenden Text unterschreiben soll.
"Betrifft den Mietvertrag zwischen dem Vermieter XXX und dem Mieter XXX in der "Adresse"
Hiermit kündige ich als Mieter die Wohnung mit sofortiger Wirkung.
Unterschrift
Hiermit akzeptiere ich als Vermieter die Kündigung.
Unterschrift"
Datum und Ort auf dem Papier nicht vergessen.
Einmal zu ihm fahren dürfte weniger kosten als nen Anwalt, falls er bereit ist das zu unterschreiben.
Der Mieter ist noch Partei im Mietvertrag. Eine Rücknahme der Wohnung hat durch dich nicht stattgefunden. Der Mietvertrag ist nicht rechtskräftig aufgelöst. Die Mietschulden sind einklagbar. Die Wohnung darfst du nur mit Zeugen betreten um zu sichern, dass die Heizung funktionsfähig bleibt und das Wasser nicht ungehindert austritt. Der Mietvertrag ist nicht gekündigt, weder durch Mieter noch durch dich. Es gilt die zustellungsfähige Adresse des Mieters zu ermitteln. Einwohnermeldeamt! Die Wohnung muss gegen Betreten Dritter gesichert werden. An der Tür ist sichtbar auf den Verschluss durch den Vermieter zu verweisen. Wenn die Arge oder das Jobcenter Mietbeihilfe an den Flüchtling gezahlt hat, dann ist diese Miete weiter dort einzufordern.
Als Vermieter würde ich mir ganz große Sorgen um den Mieter machen wenn die Wohnungstür offen steht und er sich, nach mehrmaligem Rufen, nicht meldet.
Geh zur Polizei und erstatte Anzeige
Anzeige wegen was?
Ich würde nicht ohne Polizei die Wohnung betreten. Der Mietvertrag besteht immer noch.
Wenn Dein Mieter keine Anzeige erstatten will dann solltest du das machen. Auch wenn ich an den Einbruch nicht glaube.
Die Polizei oder noch besser ein Anwalt werden eher wissen was zu machen ist.