platzverweis bzw.aufenthaltsverbot
kann mir wer sagen wer berechtigt ist mir einen platzverweis bzw. ein aufenthaltsverbot auszusprechen und dieses auch durchsetzen kann.
danke im voraus
5 Antworten
Der Schiedsrichter. Die Polizei. Der Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung, eines Geschäfts etc, mitunter in dem Fall auch durch die Polizei.
Im Grunde jeder Besitzer, Verwalter u.s.w. , eben jeder, der fuer ein Gelaende Verantwortung traegt, dem diese uebertragen wurde. Da deine Frage ja etwas allgemein gehalten ist, das gilt z.B. fuer den Sportplatz oder auch fuer ein Kaufhaus oder ein nicht umzaeuntes Privatgelaende.
Jeder, der durch den Eigentümer, Pächter, Besitzer, Mieter o.ä. dazu berechtigt ist. Das kann ein Platzwart sein, ein Funktionär oder einer vom Sicherheitsdienst. Er muß erst mal nicht nachweisen, dass er berechtigt ist.
das wurde mir in enem gartenverein angedroht als ich mich mit einem mitglied etwas lauter unterhalten hab.
Derjenige, der das Hausrecht hat, das Ordnungsamt oder die Polizei.
Wo genau hast du es denn bekommen und von wem?
tja, das regelt wohl die vereinssatzung.
einer alleine kann das kaum aussprechen.
bist du da gast oder mitglied? warum hattest du streit?
meine frau is da mitglied ich nicht.es ging einfach darum das ich mich von einem alkoholiker der meint er dürfe da in der anlage machen was er will und die leute beschimpfen.muss dazusagen er ist auch noch ein vorstandsmitglied.der hat mich dan als dummschwätzer und mit noch anderen worten so in wut gebracht das es mir gereicht hat.
hört sich nicht sehr harmonisch an.
warum ist nur deine frau mitglied?
na ja - egal - aber so ein vereinskrempel, verbunden mit viel alkohol, bleibt selten friedlich.
braucht ihr beide das?
das wurde mir in enem gartenverein angedroht als ich mich mit einem mitglied etwas lauter unterhalten hab.