Darf ich (16) Produkte über 100€ kaufen?

8 Antworten

das mit dem bildschirm wundert mich jetzt ehrlich gesagt. normalerweise unterschreibt man da keine papiere. es sei denn du hast eine aus meiner sicht überflüssige garantieversicherung abgeschlossen. das ist, auch wenn der beittrag nur einmal gezahlt wird ein vertrag, den darfst du als minderjähriger nicht abschlißen.

willst du für die kopfhörer eine garantieerweiterung, wird dasgleiche gelten. du bist noch keine 18.

lg, Anna

MrVictory27 
Fragesteller
 13.05.2017, 16:34

Es war definitiv keine Garantieversicherung. Ich glaube es war so eine Art Kaufvertrag, bin mir da aber nicht sicher da ich im Endeffekt nichts unterschreiben durfte. Ich habe jedoch schon andere Leute etwas unterschreiben sehen wenn sie etwas teureres gekauft haben.

Peppie85  14.05.2017, 05:24
@MrVictory27

ich hab das schon öfter erlebt, bei mediamarkt, saturn, expert, ep etc... da war der kaufvertrag nichts weiter als der kassenbon... was immer du da unterschreiben solltest! wäre schön zu wissen, was es war.

lg, Anna




Letztes Jahr hatte ich mein Geld gespart um mir einen Monitor bei Saturn für ca. 150€ zu kaufen, also bin ich zur Kasse gegangen und hätte ein paar Papiere unterzeichnen müssen dies durfte ich jedoch nicht, weil ich mit meinem Alter (15) dazu nicht berechtigt war.

Also als ich im Saturn Microsoft Office im Wert von 200 Euro gekauft hatte, ging das problemlos und ich war auch im gleichen Alter wie du. Musste nur zur Kasse und dann bezahlen, bekam dann die Software und den Kassenzettel ausgehändigt.



Nun bin ich 16 Jahre alt und möchte mir Kopfhörer für 114€ bei Saturn kaufen. Darf ich das jetzt?


Ja, du darfst, wenn du genügend Geld hast. Ich kaufe häufiger Geräte und bisher hat es immer geklappt.

Aber immer gilt: In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, d.h. der Laden muss dir nix verkaufen.

Mit freundlichen Grüßen

PinguinPingi007

MrVictory27 
Fragesteller
 13.05.2017, 12:53

Musstest du nichts unterschreiben?

PinguinPingi007  13.05.2017, 12:54
@MrVictory27

Nein, also ich habe die Ware dem Kassierer/in gegeben und dann wurde die Ware gescannt. Dann habe ich bezahlt und die Ware mit Kassenbon wurde mir dann in einen Plastikbeutel eingepackt und musste nix unterschreiben.

Ja das darfst du - jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen.

Dass du das "darfst", ist eigentlich der falsche Ausdruck. Niemand verbietet dir das. Allerdings ist die Frage, ob der Vertrag wirksam ist, wenn du dir die Kopfhörer kaufst.

Grundsätzlich brauchen Minderjährige, also auch du, für einen Vertrag die Zustimmung ihrer Eltern (§ 107 BGB). Solange deine Eltern also vorher einwilligen, kannst du wirksam einen Vertrag abschließen - und zwar völlig unabhängig davon, wie teuer die Sache ist.

Um die Sache zu vereinfachen, gibt es den § 110 BGB (sogenannter "Taschengeldparagraph"). Er besagt allerdings nicht - wie viele annehmen - dass ein Minderjähriger alle Sachen kaufen kann, die nicht mehr kosten als sein Taschengeld.

Der Taschengeldparagraph ist sozusagen eine generelle Einwilligung der Eltern in Geschäfte ihrer minderjährigen Kinder. So müssen sie nicht in jeden Kaufvertrag im Vorhinein einwilligen, damit dieser von Anfang an wirksam ist - denn das wäre etwas umständlich.

§ 110 BGB besagt im Prinzip folgendes: Wenn du Geld entweder von deinen Eltern oder von irgendwelchen anderen mit Zustimmung deiner Eltern erhälst, und zwar zur freien Verfügung, dann kannst du mit diesem Geld wirksam Verträge abschließen, ohne dass deine Eltern in das konkrete Rechtsgeschäft (also den konkreten Vertrag) einwilligen müssen.

Es kommt nicht darauf an, wie viel Taschengeld du bekommst. Es kommt auch nicht darauf an, wie teuer die Sache ist. Es kommt nur darauf an, dass die Mittel (= das Geld), das du für den Kauf verwendest, einmal von deinen Eltern (oder eben von Dritten mit Zustimmung deiner Eltern) entweder für die Art von Rechtsgeschäften oder sogar zur freien Verfügung bekommen hast. Daher kann man sein Taschengeld (aber auch sonstiges Geld, zB Geburtstagsgeschenke) auch sparen und dann etwas kaufen, was deutlich teurer ist als das monatliche Taschengeld.

Wichtig: Als Minderjähriger kannst du keine Ratenkäufe wirksam abschließen. Du musst also, damit der Vertrag von Anfang an wirksam ist, das Geld komplett bezahlt haben. Willst du einen Kauf auf Raten abschließen, so brauchst du wieder die Einwilligung deiner Eltern.

Fazit: Du kannst dir die Kopfhörer kaufen - entweder weil deine Eltern in den konkreten Kauf eingewilligt haben oder auch ohne konkrete Einwilligung, wenn du sie eben mit Mitteln kaufst, die dir deine Eltern mal zur freien Verfügung überlassen haben.

Übrigens: Unter den genannten Voraussetzungen hättest du auch letztes Jahr den Monitor wirksam kaufen können. Es gibt in dieser Beziehung keinen Unterschied ob du 15 oder 16 bist.

Allerdings ist eine Sache zu beachten: Der Verkäufer möchte eventuell lieber auf Nummer sicher gehen. Daher kann es sein, dass du auch dieses Mal nicht die Sache kaufen kannst. Das liegt nicht daran, dass du gesetzlich nicht dazu in der Lage wärst, sondern einfach daran, dass der Verkäufer dir die Sache nicht verkaufen will. Das kann daran liegen, dass Saturn nicht das Risiko eingehen will, dass du eventuell doch nicht die (generelle) Einwilligung deiner Eltern hast und daher der Vertrag durch deine Eltern noch "kaputt" gemacht werden könnte. In diesem Fall hätte nämlich Saturn unter Umständen Pech gehabt - dieses Risiko wollen sie vielleicht bei einem so hohen Kaufpreis nicht eingehen. Zur Sicherheit könntest du daher deine Eltern mitnehmen - selbst wenn du gesetzlich absolut in der Lage bist, alleine mit deinem Geld den Vertrag wirksam abzuschließen.

114€ ist deutlich mehr als ein Taschengeld. Nimm besser einen Elternteil mit, dann herrscht  Rechtssicherheit.  

Du darfst das schon, der Verkäufer geht aber das Risiko ein, dass deine Eltern dem Kauf gar nicht zustimmen und den Kauf rückabwickeln muss.

Dabei spielt es auch keine Rolle das Du jetzt 16 bist, erst ab 18 kannst Du ohne Einwilligung deiner Eltern rechtskräftig Geschäfte abschließen, bis 18 ist der Vertrag schwebend unwirksam bis deine Eltern dem zustimmen.