Platzverweis rechtlich erlaubt?

14 Antworten

Der Kontrolleur übt das Hausrecht als vom MVV beauftragte Person aus, so steht es auch in den Beförderungsbedingungen des MVV.

Dort findet sich kein Passus, der das Benutzen der U-Bahn barfuß explizit verbietet.

Aber:

Nach § 3 (1) Von der Beförderung ausgeschlossene Personen, steht: Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen.

In § 3 (4) steht: Über den Ausschluss von Personen entscheidet das Betriebspersonal......Dort steht auch, daß  die beauftragten Personen das Hausrecht ausüben.

Bei sehr sehr weit gehender Auslegung dieser Beförderungsbedingungen durfte der Kontrolleur das also. Ein Platzverweis wenn Du die Schuhe wieder angezogen hättest, wäre jedoch nicht gerechtfertigt gewesen.

Ich würde mich trotzdem beim MVV über diesen Kontrolleur  beschweren. Anhand der Dienstpläne und Angaben über Linie, Ort und Zeitpunkt des Vorfalls läßt er sich einwandfrei ermitteln.

Dankeschön😘

Wie soll jemand wenn er barfuß ist die Ordnung und Sicherheit des Betriebes oder anderer Fahrgäste gefährden?

@BarfussTobi

Das steht hier leider nicht zur Debatte, die Entscheidung liegt zunächst allein bei dem (unfreundlichen) Kontrolleur. Ich persönlich sehe da ja auch kein Problem, wenn man mal von gewisssen Gängen und Treppen an manchen U-Bahnstationen absieht, wo man manchmal durch Urin, Erbrochenes und Glasscherben zerbrochener Bier- und Schnapsflaschen gehen müßte.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß das nur allein wegen der fehlenden Schuhe war, sondern Du hast vielleicht Deine Füße auf den Sitz gelegt oder warst pampig zu dem Kontrolleur oder so. Nur wegen der Schuhe allein kann ich mir das nicht vorstellen, daß das zulässig ist.

Unfreundlich war ich definitiv nicht und einen Sitzplatz hatten wir gar nicht😬

@JulieL1996

Du hast einfach nur ohne Schuhe da gestanden und warst freundlich zu dem Kontrolleur? Dann war das sicherlich nicht korrekt von ihm. Aber ich frage mich, warum er Dich dann überhaupt angesprochen hat. Es ist doch nicht verboten, barfuss in der Bahn zu fahren.

@Neugierig1971

Er meinte, dass das aus Sicherheitsgründen gegen die Beförderungsverordnung oder so verstößt🤷🏼‍♀️

@JulieL1996

Dann hättest Du die Schuhe eben wieder anziehen können. Ein Platzverweis ist da sicher nicht angemessen. Und ich bezweifle ehrlich gesagt auch, daß das in den Beförderungsbedingungen so steht.

@Neugierig1971

Ich hab ihm ja gesagt, dass ich die Schuhe wieder anziehen kann, aber das hat ihm nicht gereicht und ich bin schon sowas barfuß mit der U-Bahn gefahren, dass mich das auch echt wundern würde, wenn das jetzt plötzlich illegal wäre😬

@JulieL1996

Ich habe nachgelesen, das steht nicht in den Beförderungsbedingungen. Du darfst barfuss mitfahren. Allerdings dürfen übelriechende Personen entfernt werden. Ich gehe aber mal davon aus, daß Deine Füße nicht so schrecklich gerochen haben, daß andere belästigt wurden. *g*

Ich würde eine Beschwerde an den MVV schreiben.

@Neugierig1971

Okay, dankeschön😘

@Neugierig1971

Das wäre das erste Unternehmen, das was zu "Schuhen" in die Beförderungsbedingungen schreibt :-D.

Ein Platzverweis ist ein Verwaltungsakt, kann also von einem "Zivilisten" nicht erteilt werden, der ebenso niemanden in Gewahrsam nehmen kann. (§127 StPO ist hiervon unberührt) Ein Platzverweis darf von Vollzugsbeamten oder von Mitarbeitern des Ordnungsamtes ausgesprochen werden, also nicht nur Polizisten.

Hausrecht und Platzverweis sind zwei paar Stiefel. Das Hausrecht kann jeder "Befugte" ausüben, also Hausmeister, Pförtner, Security, Fahrkartenkontrolleure etc. Die Wahrnehmung des Hausrechtes ist grundsätzlich kein Verwaltungsakt.

Also ist das grottenfalsch, was hier mehrere behaupten, dass ein Angestellter eines Beförderungsbetriebes einen Platzverweis aussprechen kann.

Zur Frage: Ich hätte dem unrechtmäßigen Platzverweis nicht Folge geleistet. Soll er mal die Polizei rufen. Sobald er sich aber auf das Hausrecht beruft, den Bereich des unrechtmäßigen Patzverweises verlässt, wird es eng mit dem Bleiben.

Hausrecht hat m.E. nicht der Kontrolleur sondern das Verkehrsunternehmen und der Kontroller setzt das Hausrecht im Sinne des Verkehrsunternehmen durch. Wenn also in den Beförderungsbedingungen ein Barfußverbot stehen würde dann könnte er dies durchsetzen. Da dies aber nicht ist darf er das aber nicht machen.

Wenn also ein Fahrgast nicht im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist dann kann er ihn von der Beförderung ausschließen. Dafür ist ein Kontrolleur da. Er kann aber niemanden von der Beförderung ausschließen nur weil er kein oder dem Kontrolleur nicht genehmes Schuhwerk trägt.

@BarfussTobi

Es ging ja darum, dass er sich auf ein Recht berief, welches er nicht hat.

@wiki01

Das hatte er ja auch nicht.

Ein Bekannter von mir ist Busfahrer den hatte ich auch mal gefragt ob sowohl er als auch der Verkehrsbetrieb die Mitnahme eines Barfüßers verweigern könnte. Er schaute mich an und fragte wieso sollte man den nicht mitnehmen? Er schadet doch niemandem?

Bei Flixbus hat es auch schon mehrer Probleme gegeben dass Barfüßer nicht mitgenommen wurden. Die Betroffenen sehen sich gezwungen mit der Bahn zu fahren und hatten den Mehrpreis von Flixbus erstattet bekommen. Man kann nur hoffen dass es arbeitsrechtliche Maßnahmen gegeben hat denn anders lernen es die barfußphoben Busfahrer und Kontrolleure wohl nicht.

Solange Du nicht gegen die Beförderungsbedingungen verstößt hat das Verkehrsunternehmen ein Beförderungspflicht. Gegen diese ist verstoßen wurden.

Ich hoffe Du hast Dir den Namen des Kontrolleurs geben lassen damit kannst Du Dich beim Verkehrsunternehmen beschweren. Sollten Dir durch den "Rausschmiss" finanzielle Nachteile (vielleicht hattest Du eine Stundenfahrt gelöst konntest aber die Stunde nicht einhalten und musstest nachlösen) entstanden sein kannst Du die Dir erstatten lassen.

Es gibt immer wieder mal ein paar Leute die der Meinung sind sie müssten sich aufblustern nur weil jemand barfuß obwohl es nicht verboten ist. Am besten vom Verkehrsunternehmen eine Bestätigung einholen dass Du das Verkehrsmittel barfuß benutzen darft. Ich kenne einige die haben sich das schriftlich geben lassen um ggf. das Schriftstück vorzuweisen falls da wieder jemand denkt er müsse jemand schikanieren nur weil er barfuß ist.

Einen Platzverweis kann ein Kontrolleur nicht aussprechen, allenfalls ein Hausverbot.

Du hast bei der U-Bahn eine Leistung bezahlst und darfst verlangen, dass die bezahlte Leistung auch erbracht wird. Ein Nichterbringen ist so ohne Weiteres nicht möglich (sh. dazu § 275 BGB).

M.E. rechtfertigen nackte Füsse keinen Rauswurf. Du solltest deshalb Schadenersatz geltend machen. Hast du für den Rest der Fahrt evtl. ein Taxi genommen?

Uns hat dann eine Freundin abgeholt, aber ich werde mich auf jeden Fall beschweren, weil ich das echt nicht verstehen kann🤷🏼‍♀️

@JulieL1996

Mach des. Solltest du Formulierungsprobleme haben, ich helfe dir gerne.

@furbo

Dankeschön, ich glaube, das bekomme ich hin😇