PKW hat TÜV bekommen, trotz starken Mängeln?

5 Antworten

"geringe Mängel" sind nicht lebensgefährlich. Egal was dein Meister deines Vertrauens auch sagt. Wäre es lebensgefährlich gewesen hätte das Fahrzeug die HU nicht bestanden.

Du hast den HU-Bericht von 05/16 und kanntest also die Mängel. Wenn es jetzt gemacht werden muss (nur weil es der Meister sagt), dann musst du es auch zahlen und kannst nichts weiter machen.

Werkstätten übertreiben in der Regel, um sich wichtig zu machen und sich den Reparaturauftrag zu sichern. Im Rechtsstreit zieht der Meister immer den Kürzeren gegenüber dem Sachverständigen (Dipl. Ing), der allerdings nur für den Moment der Abnahme verantwortlich ist.

Ein Autoverkäufer hat nichts mit dem TüV gemein.

Jeder, muss auf die Prüfer vertrauen.

Kannst Du dem Verkäufer nicht nachweisen, dass etwas nachträglich manipuliert wurde, musst Du wohl allein die Kosten für die Instandhaltung aufbringen.

Bei 200,- kannst Du noch froh sein, dass nicht mehr passiert ist..

Wie kommst Du überhaupt darauf, dass der Verkäufer dies hätte wissen müssen??

Alle Privatverkäufe schliessen speziell solche Mängel aus.

Die 200€ belaufen sich nur auf das Material, der Einbau/die Arbeitszeit  kommen noch hinzu! 

Ich hab nicht behauptet, dass der Verkäufer das weiß. Ich weiß nicht, ob er darüber in Kenntnis war. Ich habe nur gefragt was nun meine Rechte sind 

@Peanymaus

du behauptest, dass innerhalb der 6 Wochen der Verschleiss nicht so voran gegangen sein kann, also muss etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sein..

Allerdings hast Du keine Chance dies zu beweisen. Du hättest sofort reagieren müssen, nicht erst nach 2 Wochen.

Dass das Fahrzeug Mängel aufweist, war Dir beim Kauf durch den TÜV-Bericht bekannt. Das bedeutete für Dich, dass in absehbarer Zeit Reparaturen anstehen. Über anfallende Reparaturkosten hättest Du Dich also bereits vor dem Kauf informieren können - wenn der Meister vor dem Kauf das Fahrzeug überprüft hätte. Zu diesem Zeitpunkt wäre eine Möglichkeit gewesen, den Kaufpreis zu drücken.

Mir geht es aber darum, dass das lebensgefährliche Mängel waren. Beide Teile können innerhalb 1 ½ Monaten nicht so einen starken Verschleiß haben. 

Die Reparaturkosten waren mir durchaus bekannt, jedoch wurden die Mängel  als minimale Mängel herabgestuft, wobei dies komplett der andere Fall ist bzw war. 

@Peanymaus

Wenn der HU-Prüfer das als minimale Mängel erkannt hat, dann ist das so. Sie sind nicht lebensgefährlich und müssen auch nicht sofort behoben werden. Dir waren Mängel bekannt und du hast das Auto dennoch gekauft.

Außer dem TÜV gibts ja noch DEKRA und verschiedene andere. Ich hatte einen alten MB 500 SE und eine Bekannte hat ihn zur DEKRA in Berlin gebracht. Ich musste 100,- DM Bakschisch bezahlen, weil die Lager an den Achsen ausgeschlagen waren und er hat eine neue Plakette bekommen.