Blitzerfoto - muss ich Auskunft geben?

10 Antworten

Wenn Du mit Deinem Partner zusammen lebst, kannst Du Dir den Budenzauber sparen. Das Ordnungsamt treibt einen ziemlichen Aufwand, um den Fahrer bei Blitzerfotos zu ermitteln. Die fragen auch gern mal in der Nachbarschaft nach, ob das Gesicht bekannt ist. Und dann kommts normalerweise eh raus. Nur dann, wenn Deine Nachbarn mit dem Gesicht auch nix anfangen können, kann man sich einfach tot stellen und kann Glück haben, dass der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Bei einem Lebenspartner (anders als bei Ehepartnern und Verwandten) hat man jedenfalls kein Auskunftsverweigerungsrecht, auf das man sich berufen könnte.

Zu dem Tatvorwurf musst du dich nicht nur vor der Staatsanwaltschaft oder dem Vorsitzenden äußern.

Deinen Partner ermittelt man in deinem Umfeld auch so oder legt dir Führen eines Fahrtenbuchs auf.

Nur warum so kompliziert wenn es einfacher geht?

G inmager761

Wie kommst Du auf den Staatsanwalt?

@Crack

Die Staatsanwalt übernimmt alles weitere in Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten, wenn die Sache in Richtung Gericht geht.

So falsch ist das gar nichteinmal, die Staatsanwaltschaft ist der Anwalt der Behörde.

Partner.

Das kommt auf den Status an. Verheiratet oder verlobt? Dann kannst Du die Aussage verweigern. Keines von beiden? Dann musst Du aussagen, spätestens vor Gericht.

Fahrtenbuchauflage.

Das wird beim ersten Mal normalerweise nicht gemacht, kann aber gemacht werden und ist dann nervig, umständlich und teuer, zumeist teuerer als der Verstoß selbst.

Aber:

Du musst dann wohl damit leben, dass unter Umständen die Polizei kommt, Dich fragt und sagst Du nichts, bei den nachbarn klingelt und die befragt und das Foto herumzeigt.

Ja, das ist rufschädigend. Nein, das ist nicht verboten, kann gemacht werden.

Spätestens dann solltet Ihr Zwei Euch fragen, ob einfach zahlen nicht besser wäre.

Theoretisch musst Du als Halterin den Fahrer benennen da Du einem Lebenspartner gegenüber kein Aussageverweigerungsrecht hast.

Praktisch ist es sinnvoll nichts zu tun da die Zustellung des Zeugenfragebogens nicht nachgewiesen werden kann, dann muss die Bußgeldbehörde ohne Deine Hilfe ermitteln.

Hinweis: Die hier mehrfach angedrohte Fahrtenbuchauflage ist zwar rechtlich möglich, kann aber nur dann vollzogen werden wenn der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Außerdem wird eine solche Auflage beim ersten Mal in aller Regel nicht angeordnet.

Ich vermute mal, die Übertretung wird nicht unerheblich sein!? Weil da kann es dann ja unter Umständen doch schon beim ersten Vergehen zur Fahrtenbuchauflage kommen.

@diePest

Darüber wissen wir nichts, das gibt die Frage leider nicht her.

Die Fahrtenbuchauflage ist eine Ermessensentscheidung. Sie kann natürlich schon beim ersten Vorkommnis dieser Art angeordnet werden, üblich wäre das aber nicht.

Du kannst die Aussage verweigern. Du kannst aber auch dafür sorgen, daß ein erwachsener Mann die Konsequenzen seines - strafbaren - Handels trägt. Fände ich pädagogisch wertvoller. Kinder sollten das lernen, Erwachsene sollten es können.

Gruß S.