Wo muss ich meinen Pitbull Welpen anmelden (NRW)?

4 Antworten

In NRW herrscht für Pitbulls Zucht- und Handelsverbot. Darunter fallen auch Schenkungen.

Legal bekommst du einen Pitbull ausnahmslos nur aus dem Tierheim.

Generell brauchst Du dafür im Vorfeld ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Sachkundenachweis, eine Haltegenehmigung und eine Haftpflichtversicherung. Die vorgenannte Haltegenehmigung bekommst Du nur, wenn Du ein sog. berechtigtes Interesse nachweisen kannst. Dies ist nur gegeben, wenn Du einen Hund aus dem Tierheim holst.

Da Du sämtliche gesetzliche Auflagen (s.o.) nicht erfüllst, wirst Du keine Haltegenehmigung bekommen.

Sobald Du Deinen Hund meldest, von einem Nachbarn angezeigt wirst oder das Ordnungsamt Dich auf der Straße erwischt, wirst Du eine (Ordnungswidrigkeits-)Anzeige nebst Bußgeldverfahren bekommen und der Hund wird Dir entzogen und ins Tierheim gebracht.

Du hast absolut keine Chance, den Hund in NRW legal zu behalten.

Modrian  27.11.2015, 13:51

Lustiger Kreislauf. Man kommt auf irgendeinem Weg an einen gefährlichen Hund nach LHundG NRW und darf ihn nicht behalten, weil er nicht vom Tierheim ist. Die Konsequenz ist, dass er zum Tierheim gebracht wird und dort versucht wird ihn zu vermitteln ^^

Ich behaupte, dass würde auch Verwaltungsgerichten sinnlos vorkommen.

Naninja  27.11.2015, 15:33
@Modrian

Ich finden den Kreislauf überhaupt nicht lustig, sondern extrem tragisch für die Tiere, die in doppelter Hinsicht (Auslöser für die Gesetze und Unfähigkeit, sich anschließend daran zu halten) dafür bezahlen müssen.

Modrian  28.11.2015, 14:45
@Naninja

Ich denke aber nicht, dass dieser Kreislauf oft so vorkommt. Den meisten Sachbearbeitern und Verwaltungsgerichten wird dieser Kreislauf sinnlos vorkommen. Sobald solch ein Hund in Deutschland geboren oder eingeführt wird, muss er von irgendwem gehalten werden. Dafür sind Tierheime nicht gedacht.

Solange die anderen Voraussetzungen gegeben sind, dürfte daher nichts gegen eine Halteerlaubnis sprechen.

Naninja  28.11.2015, 16:27
@Modrian

Voraussetzung ist lt. gesetzlicher Vorgabe ein berechtigtes Interesse. Und genau das ist hier leider nicht gegeben.

Modrian  28.11.2015, 20:12
@Naninja

Das durchzuziehen ist aber nur in den Fällen logisch, wo jemand eine Halteerlaubnis beantragt, wenn er das Tier noch nicht besitzt. Wenn jemand das Tier bspw. Geschenkt bekommt, dürfte er normalerweise keine Halteerlaubnis bekommen und muss das Tier abgeben. Wenn man sich sonst gesetzeskonform verhält, wird derjenige aber keine zukünftige Hundehaltung untersagt bekommen. Er hat ja nichts verwerfliches getan. Also würde er das Tier beim Tierheim abgeben. DANN hätte er aber ein berechtiges Interesse, weil das Tier aus dem Tierheim raus soll.

Wie gesagt. Dieser Irrsinn sollte eigentlich jedem auffallen. Schreibt man das so in ein Rechtsgutachten um das berechtigte Interesse zu begründen, würden einige Verwaltungsgerichte mir zustimmen, möchte ich behaupten.

Beim Einwohnermeldeamt / Bürgermeisteramt, meldest du ihn zur Hundesteuererhebung an. Kein Problem, allerdings sind die Steuersätze für "Kampfhunde" sehr unterschiedlich.

polska1988 
Fragesteller
 26.11.2015, 09:39

Steuer sind 108€ hab mich schon erkundigt.

lohne  26.11.2015, 09:41
@polska1988

Das ist ja noch günstig! ich habe von hohen Summen gehört.

stertz  26.11.2015, 09:45
@polska1988

Ist das wirklich die Steuer für einen pitbull oder sind die 108€ die normale Hundesteuer? Das scheint mir sehr wenig, hier in meiner NRW-Gemeinde sind das für einen Kampfhund 380€, eine Gemeinde weiter nimmt sogar  über 700€ im Jahr.

horizonld97  26.11.2015, 09:47

what, bei mir in der Gemeinde zahlt man 600€ für kampfhund, für einen 'normalen' 60€

bei uns ging das immer über´s Ordnungsamt (kleines Dorf). Ruf dort mal an und frag, grad auch, wenn Du aus einer größeren Stadt kommst und die womöglich verschiedene Anlaufstellen in der Stadt haben.

Frag auch nach, ob Du ggf. noch irgendwas vorlegen musst?

Ja, und dass man sich ineinen kleinen Pitbill verliebt, kann ich gut verstehen- sie sind einfach knuddelig und so clever  <3

Spiel mit offenen Karten und stell einen Antrag auf eine Halteerlaubnis, mit dem Hinweis, dass er sonst ein Tierheimhund wird.

Alternativ kannst du gucken ob irgendein Tierheim den Hund "wäscht". Also dem Tierheim zuführen, Erlaubnis holen, Hund wieder abholen.

Im Endeffekt dient das LHundG NRW dazu diese Hunderassen langsam auszurotten. Aber wenn so ein Tier nunmal mitlerweile in Deutschland lebt, gibt es keine andere Möglichkeit als das Tier einem zuverlässigen Halter anzuvertrauen und es zu kastrieren. Abschieben oder töten funktioniert rechtlich gesehen nicht. Also tu einfach alles, damit du dieser zuverlässige Halter sein kannst ^^