PicsArt kennt sich jemand aus?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein "Hochladen" in einen fremden Speicher, etwa in eine Cloud, gilt noch nicht als zustimmungspflichtige Handlung im Sinne von UrhG § 15 Allgemeines.

Von den da genannten Handlungen unternimmst du nur die hier genannte: UrhG § 16 Vervielfältigungsrecht

Das darfst du aber, soweit das im Rahmen von UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch bleibt.

Und wenn du dein Werk einzelnen Leuten einzeln zeigen möchtest - und nicht gleich einer Mehrzahl von Leuten -, gilt das nicht als "öffentlich". Daher greift Absatz 3 § 15 nicht, ebenso wenig bei einer Mehrzahl von engen Bekannten (so lange das nicht zu viele werden ;-):

(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.

Daher wäre selbst ein Hochladen auf YouTube zulässig, sofern das Kucken für die Öffentlichkeit unterbunden wird - etwa durch eine Freigabe nur für persönlich eng verbundene Personen!

Gruß aus Berlin, Gerd

Danke sehr informativ. Jetzt kann ich mir WIRKLICH sicher sein

Nein es wird nicht hochgeladen, es speichert nur für dich, damit du wann anders weitermachen kannst. hoffe ich konnte helfen:)

Ok danke für deine Antwort. Kannst du mir noch sagen wie man dort was hochlädt

@Vollvafragt226

wenn du auf den pfeil gehst um zu speichern steht daneben teilen

@XXAAKXX

Puh okay danke